Der Aufsichtsrat trägt die Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Der Aufsichtsrat beaufsichtigt die Geschäftsführung des Rektorats; er beschließt den Struktur- und Entwicklungsplan, den Haushaltsvoranschlag, die allgemeinen Grundsätze der Mittelverteilung und die Funktionsbeschreibung von Professuren; er wählt den Rektor und den Kanzler und bestätigt die Senatswahl der Prorektoren.
Der Aufsichtsrat besteht aus fünf externen Mitgliedern und vier internen, der HFT Stuttgart angehörigen Mitgliedern, welche der Wissenschaftsminister bestellt; den Vorsitz des Aufsichtsrates führt ein externes Mitglied. Ein Auswahlausschuss erarbeitet die Kandidatenliste, welcher der Senat und das Wissenschaftsministerium zustimmen müssen.