Was macht der Personalrat eigentlich?
Grundlage für die Tätigkeit des Personalrats ist das
Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg. Bei vielen
Entscheidungen der Dienststelle die Einzelne, eine größere Gruppe
oder alle Beschäftigten betreffen, bestimmt der Personalrat mit
oder muss angehört werden.
Die Zustimmung des Personalrats, ist mit wenigen Ausnahmen,
Voraussetzung für die
- Einstellung
- Eingruppierung
- Beförderung bzw. Höhergruppierung
- Änderung des Aufgabengebietes
- Regelung der Arbeitszeit – Beginn, Ende ...
- Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitssicherheit und dem
Gesundheitsschutz
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Kündigungen – damit müssen wir uns leider auch manchmal
befassen –
Wozu brauche ich einen Personalrat?
Selbstverständlich macht der Personalrat auch von seinem Recht
Gebrauch die Initiative zu ergreifen, z.B. wenn es darum geht, Ihre
Arbeitsbedingungen, Ihr Arbeitsumfeld oder die sozialen
Rahmenbedingungen zu verbessern.
Wir wachen darüber,
- dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze,
Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen,
Verwaltungsanordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und
sonstigen Arbeitsschutzvorschriften durchgeführt werden.
Wir beantragen
- Maßnahmen, die den innerdienstlichen sozialen oder
persönlichen Belangen der Angehörigen der Dienststelle
dienen
- im Zusammenwirken mit der Schwerbehindertenvertretung
Maßnahmen zur beruflichen Förderung Schwerbehinderter
- Maßnahmen, die der Gleichstellung von Frau und Mann
dienen
Wir sorgen
- im Zusammenwirken mit der Schwerbehindertenvertretung für die
Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbehinderter,
älterer Personen und sonstiger Hilfsbedürftiger in die
Dienststelle und für eine ihren Fähigkeiten und Kenntnissen
entsprechende Beschäftigung
- für die Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die
Dienststelle und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen
Beschäftigten
- für Kinderbetreuungseinrichtungen der Dienststelle
Auch bei Fragen zu den Themen
- Eingruppierung
- Tätigkeitsbeschreibung
- Vertragsverhältnis
- Einzelheiten zum Tarifvertrag oder sonstigen gesetzlichen
Regelungen und Verordnungen
- Stellenwechsel – Stellensuche
- Oder, oder, oder...
helfen wir gerne weiter.
Natürlich stehen wir Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite, wenn
Sie vor Problemen stehen, die Sie nicht oder nur schwer mit Ihren
Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzten regeln können.
Wünsche - Anregungen - Beschwerden
Wichtig für eine erfolgreiche Arbeit des Personalrats ist
die Unterstützung und das Vertrauen seiner Kolleginnen und
Kollegen.
Wichtig: Während der Arbeitszeit haben Sie das
Recht mit dem Personalrat Kontakt aufzunehmen oder ihn aufzusuchen.
Alle Mitglieder des Personalrates sind jederzeit zu Gesprächen und
Informationen bereit.