Bewerbung

Ausländische Studienbewerber

Ausländische Studienbewerber benötigen das Zeugnis des Ausländer-Studienkollegs für die Fachhochschulen des Landes Baden-Württemberg (Brauneggerstraße 55, 78462 Konstanz). Das Zeugnis des Ausländerstudienkollegs ist zusammen mit dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung aus dem Herkunftsland und einer Übersetzung in die deutsche Sprache in beglaubigter Kopie bei der Hochschule für Technik Stuttgart vorzulegen.

Ausländische Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die keine sog. „Bildungsinländer“ sind, müssen außerdem deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, um eine Zulassung bzw. Immatrikulation zu erhalten.

Anerkannt werden folgende Deutsche Sprachprüfungen:

  • Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-2 oder DSH-3)
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Stufe II
  • Test Deutsch als Fremdsprache „TestDaF“ (alle vier Teilprüfungen mit Niveaustufe 4 bzw. Durchschnitt 4,0)
  • Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber (Feststellungsprüfung Deutsch)
  • Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK und HRK getroffenen Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden
  • Großes und Kleines Deutsches Sprachdiplom sowie das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts
  • Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscherinstituts München
  • Nachweis über das an einer ausländischen Hochschule abgeschlossenem Germanistik-Studium

Deutsche Studienbewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung oder Bewerber mit Hochschulreifezeugnissen, die nur in bestimmten Bundesländern gültig sind, benötigen eine Bescheinigung des Regierungspräsidium Stuttgart, Abt. Schule und Bildung (Breitscheidstraße 42, 70176 Stuttgart) über die Gleichwertigkeit der Vorbildung mit Berechnung der Durchschnittsnote. Diese Bescheinigung ist zusammen mit dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung und bei Zeugnissen in ausländischer Sprache mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache in beglaubigter Fotokopie vorzulegen.