Ausländische Studienbewerber benötigen das Zeugnis des Ausländer-Studienkollegs für die Fachhochschulen des Landes Baden-Württemberg (Brauneggerstraße 55, 78462 Konstanz). Das Zeugnis des Ausländerstudienkollegs ist zusammen mit dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung aus dem Herkunftsland und einer Übersetzung in die deutsche Sprache in beglaubigter Kopie bei der Hochschule für Technik Stuttgart vorzulegen.
Ausländische Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die keine sog. „Bildungsinländer“ sind, müssen außerdem deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, um eine Zulassung bzw. Immatrikulation zu erhalten.
Anerkannt werden folgende Deutsche Sprachprüfungen:
Deutsche Studienbewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung oder Bewerber mit Hochschulreifezeugnissen, die nur in bestimmten Bundesländern gültig sind, benötigen eine Bescheinigung des Regierungspräsidium Stuttgart, Abt. Schule und Bildung (Breitscheidstraße 42, 70176 Stuttgart) über die Gleichwertigkeit der Vorbildung mit Berechnung der Durchschnittsnote. Diese Bescheinigung ist zusammen mit dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung und bei Zeugnissen in ausländischer Sprache mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache in beglaubigter Fotokopie vorzulegen.