Auswahlsatzungen
In den Bachelor-Studiengängen werden 90 % der Studienplätze nach
einem hochschuleigenem Auswahlverfahren zugelassen. Neben der
Bewertung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
können für die Auswahl noch weitere Kriterien wie z.B. eine
Berufsausbildung, eine praktische Tätigkeit oder Einzelnoten der
Hochschulzugangsberechtigung, die über die Eignung für die
Studiengänge besonderen Aufschluss geben können, einbezogen
werden.
In den Master-Studiengängen sind die Kriterien für die Zulassung
zum Studium in den Zulassungsatzungen geregelt.
Die jeweiligen Kriterien für die einzelnen Studiengänge finden
Sie in der Auswahl- bzw. Zulassungsatzung.
Auswahlsatzungen für die Bachelor-Studiengänge
Studiengang Architektur
Studiengang Bauingenieurwesen
Studiengang Bauphysik
Studiengang Betriebswirtschaft
Studiengang Informatik
Studiengang Informationslogistik
Studiengang Infrastrukturmanagement
Studiengang Innenarchitektur
Studiengang KlimaEngineering
Studiengang Mathematik
Studiengang Vermessung und Geoinformatik
Studiengang Wirtschaftsinformatik
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Studiengang Wirtschaftspsychologie
Zulassungssatzungen für die Master-Studiengänge
Studiengang Architektur
Studiengang Grundbau/Tunnelbau
Studiengang General Management
Studiengang Interior Architectural Design (IMIAD)
Studiengang International Project Management (Building, Real
Estate & Infrastructure)
Studiengang Konstruktiver Ingenieurbau
Studiengang Mathematik
Studiengang Photogrammetry and Geoinformatics
Studiengang Software Technology
Studiengang Stadtplanung
Studiengang Vermessung