Das Druck- und Kopiergerät ist umgezogen.
Es befindet sich jetzt im EG der Bibliothek.
![[Bild: Katharina Pia Müller]](/fileadmin/Dateien/Allgemeine-Hochschuldaten/Bibliothek/Bilder/A7405372.jpg)
Wenn Sie an der HFT Stuttgart studieren, besitzen Sie mit Erhalt Ihres Studierendenausweises bereits ein Bibliothekskonto. Achtung: Dieses Konto enthält die selben Daten, die Sie bei Ihrer Immatrikulation angegeben haben. Sollte sich an diesen Adressdaten etwas ändern, teilen Sie dies bitte zeitnah dem Studierendensekretariat mit, damit eventuelle Mitteilungen auf dem Postweg nicht verloren gehen.
Wenn Sie kein Mitglied der HFT Stuttgart sind, werden Ihre Daten mit einem Anmeldeformular aufgenommen. Bringen Sie zur Anmeldung bitte einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass und eine Meldebestätigung mit. Wenn sich Ihre Adressdaten ändern, wenden Sie sich bitte zeitnah an uns, damit eventuelle Mitteilungen auf dem Postweg nicht verloren gehen.
Wir können Sie nur als Nutzerin bzw. Nutzer der Bibliothek aufnehmen, wenn Sie einen Wohnsitz in Baden-Württemberg angemeldet haben oder in Baden-Württemberg studieren. Bringen Sie bitte zur Anmeldung einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass und eine Meldebestätigung mit. Wenn Sie keinen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, brauchen Sie zusätzlich einen gültigen Studierendenausweis/Immatrikulationsbescheinigung einer Hochschule in Baden-Württemberg.
Falls Sie weder in Baden-Württemberg wohnen noch hier studieren, können Sie das Medienangebot der Bibliothek selbstverständlich vor Ort nutzen. Die Ausleihe und das Vormerken von Medien sind jedoch nicht möglich.
Bitte melden Sie dem Bibliothekspersonal, wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben. Nur so können wir gewährleisten, dass keine Medien von einer fremden Person auf Ihr Bibliothekskonto verbucht werden und Sie gegebenenfalls auf anfallenden Gebühren sitzen bleiben.
Wenn es sich bei Ihrem Bibliotheksausweis zusätzlich um Ihren Studierendenausweis handelt, melden Sie sich bitte auch beim Studierendensekretariat.
Wenn Sie externe Nutzerin bzw. externer Nutzer sind, stellen wir Ihnen einen Ersatzausweis aus. Diesen müssen wir jedoch mit 5 Euro Bearbeitungsgebühr belasten.
Das Ausleihen von Medien kostet Sie nichts. Gebühren kommen lediglich auf Sie zu, wenn Sie die Leihfrist überschreiten (s. unten), einen Ersatzausweis beantragen müssen oder ein Medium verloren/beschädigt haben.
Studierende der HFT Stuttgart können bis zu 30 Medien zugleich ausleihen.
Für externe Benutzerinnen und Benutzer liegt das Limit bei 20 Medien.
Wenn die Medien verbucht sind, läuft die erste Rückgabefrist regulär nach vier Wochen ab. Jede Verlängerung fügt der Frist weitere vier Wochen hinzu.
In unserem Katalog finden Sie den Menüpunkt "Mein Konto". Wenn Sie sich dort als Hochschulangehörige mit Ihren HFT-Zugangsdaten bzw. als externer Benutzer mit Ihrer Benutzernummer und dem entsprechenden Passwort anmelden, erhalten Sie eine Übersicht über entliehene, überfällige, vorgemerkte und bereitgestellte Medien. Klicken Sie auf „Ausleihen zeigen oder verlängern“, so werden Ihnen Fälligkeitsdaten angezeigt.
Sollten Sie aus irgend einem Grund keinen Zugriff auf Ihr Bibliothekskonto haben, wenden Sie sich bitte innerhalb der Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail an das Bibliothekspersonal.
Grundsätzlich versendet das Bibliothekssystem automatisch eine E-Mail, wenn von Ihnen entliehene Medien fällig werden. Da dieses Zusatzangebot jedoch bei technischen Schwierigkeiten nicht zur Verfügung steht, werden solche Mails bisweilen nicht verschickt. Achten Sie deshalb bitte selbstständig auf Ihre Leihfristen.
Ihre entliehenen Medien können Sie selbstständig in Ihrem Bibliothekskonto verlängern, sofern kein Grund dagegen spricht (siehe unten). Dies geht auch nach der Rückgabefrist, sogar nach dem Eintreffen einer Mahnung. Bereits versendete Mahnungen werden dadurch jedoch nicht aufgehoben.
Melden Sie sich dazu im HFT-Katalog unter dem Menüpunkt „Mein Konto“ an und klicken Sie in der Übersicht den Link zu Ihren aktuellen Ausleihen an. In der Liste können Sie die Medien markieren, die Sie verlängern wollen. Bitte beachten Sie, dass Sie eine Verlängerung frühestens drei Tage vor Ablauf der Leihfrist vornehmen können!
Wenn Sie den Button „Verlängern“ angeklickt haben, wird Ihnen die neue Leihfrist angezeigt - bzw. Gründe, aus denen die Verlängerung gegebenenfalls nicht durchgeführt werden konnte, z. B. weil eine Vormerkung vorliegt, die vorangegangene Leihfrist erst in mehr als drei Tagen abläuft, das Buch bereits zehnmal verlängert wurde oder Ihr Ausweis nicht mehr gültig ist.
Sollten Sie aus irgend einem Grund keinen Zugriff auf die Kontofunktion des Katalogs haben, wenden Sie sich bitte an das Bibliothekspersonal (telefonisch, per E-Mail, persönlich), das dann INNERHALB DER ÖFFNUNGSZEITEN die Verlängerung für Sie vornimmt, sofern keine Gründe dagegen vorliegen.
Ausleihen können Sie unsere Medien nur innerhalb der Öffnungszeiten.
Vor der Bibliothek befindet sich ein Bücherbriefkasten. Diesen können Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten nutzen; beachten Sie dazu bitte die Öffnungszeiten des gesamten Gebäudes (Bau 2). Wenn Sie dort Medien einwerfen, werden diese am darauffolgenden Öffnungstag zurückgebucht (bitte beachten Sie diese Verzögerung im Hinblick auf Leihfristen).
Achtung: Wenn der Bücherbriefkasten voll ist, legen Sie keine Bücher mehr hinein oder obenauf! Für entwendete Bücher, die noch auf Ihrem Konto verbucht sind, können wir keine Haftung übernehmen.
Bei Überschreitung der Leihfrist werden automatisch Mahngebühren berechnet. Die Gebühren werden pro Medium und Mahnstufe addiert:
1. Mahnung: 1,50 € pro Medium
2. Mahnung: 5,00 € pro Medium
3. und jede weitere Mahnung: 10,00 € pro Medium
Die Gebühren sind nach dem Eintrag im Konto fällig, unabhängig davon, wann der Mahnbrief bei Ihnen eintrifft.
Ausstehende Gebühren können Sie am Bezahlautomaten im EG der Bibliothek begleichen. Dazu benötigen Sie Guthaben auf dem Studierendenausweis. Das Gerät zum Aufladen von Guthaben befindet sich in Bau 1 neben dem Eingang zur Cafeteria.