Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Aufgabe der Beauftragten für Chancengleichheit ist es, das Rektorat bei diesem zentralen Anliegen und durchgängigen Leitprinzip des Verwaltungshandelns zu unterstützen.
Während die Gleichstellungsbeauftragte für das wissenschaftliche Personal Ansprechpartnerin ist, ist die Beauftragte für Chancengleichheit für die Mitarbeiter*innen Verwaltung und Technik zuständig.
Um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können, hat sie bei den folgenden Maßnahmen ein Beteiligungsrecht:
Zusätzlich muss sie an sonstigen personellen, sozialen oder organisatorischen Maßnahmen, soweit diese Maßnahmen Auswirkungen auf die berufliche Situation von Frauen haben, wie bspw. Dienstvereinbarungen, ins Boot geholt werden. Zudem nimmt sie Stellung zu Anliegen der männlichen Kollegen, wenn bspw. deren Antrag auf familiengerechte Telearbeit abgelehnt werden soll.