Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

§ 3 Abs. 2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Aufgabe der Beauftragten für Chancengleichheit

Aufgabe der Beauftragten für Chancengleichheit ist es, das Rektorat bei diesem zentralen Anliegen und durchgängigen Leitprinzip des Verwaltungshandelns zu unterstützen.

Während die Gleichstellungsbeauftragte für das wissenschaftliche Personal Ansprechpartnerin ist, ist die Beauftragte für Chancengleichheit für die Mitarbeiter*innen Verwaltung und Technik zuständig.

Um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können, hat sie bei den folgenden Maßnahmen ein Beteiligungsrecht:

  • bei Stellenausschreibungen, falls von den Grundsätzen des ChancenG abgewichen wird
  • bei Personalauswahlgesprächen
  • bei der Einstellungen und Beförderungen in Bereichen mit Unterrepräsentanz
  • bei der Planung und Gestaltung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • bei Gremienbesetzungen
  • bei der Ablehnung eines Antrag auf familiengerechte Arbeitszeit, Teilzeit und Telearbeit
  • bei Dienststellenleitungsbesprechungen
  • bei der Erstellung des Chancengleichheitsplans und des Zwischenberichts.

 

Zusätzlich muss sie an sonstigen personellen, sozialen oder organisatorischen Maßnahmen, soweit diese Maßnahmen Auswirkungen auf die berufliche Situation von Frauen haben, wie bspw. Dienstvereinbarungen, ins Boot geholt werden. Zudem nimmt sie Stellung zu Anliegen der männlichen Kollegen, wenn bspw. deren Antrag auf familiengerechte Telearbeit abgelehnt werden soll.

Kontakt

Brigitte Heintz-Cuscianna, Beauftragte für Chancengleichheit (BfC)
+49 (0)711 8926 2868
Andrea Brückner, Stellvertretende Beauftragte für Chancengleichheit (BfC)
+49 (0)711 8926 2979