... eine Zeit mit fünf unfassbar schönen Monaten. Ich habe unglaublich tolle Leute aus ganz Europa kennen lernen dürfen und habe unerwartet interessante Länder bereist.

Studentin ,
Studiengang Infrastrukturmanagement

Wir freuen uns über ihr Interesse an einem Auslandssemester!
Wer einen Studienaufenthalt im Ausland plant, egal ob Studium oder Praktikum, sollte frühzeitig klären: Welches Land kommt in Frage? Welche Finanzierungsmöglichkeiten (ERASMUS+ oder Stipendien) gibt es? Welche Leistungen werden mir anerkannt? Welche Sprache spreche ich gut genug? Übrigens, wenn Sie eine andere Sprache außer Englisch sprechen, erhöhen sich ihre Chancen auf einen Austauschplatz.
Ein Auslandsaufenthalt ist frühestens ab dem 3. Semester möglich. In einigen Studiengängen kann das Pflichtpraxissemester an einer ausländischen Hochschule verbracht werden und es können Doppelabschlüsse erworben werden. Beachten Sie bitte, dass sich der Semesterbeginn im Sommersemester an ausländischen Hochschulen sehr oft mit dem Ende unseres Wintersemesters überschneidet.
Wir beraten Sie gern! Im Akademischen Auslandsamt in Raum 1/326 oder während der regelmäßigen stattfindenden Informationsveranstaltung.

Infoveranstaltung

Gruppenberatung jeden letzten Mittwoch im Monat

13:00 – 14:00 Uhr in Raum 1/311

Kommen Sie einfach vorbei und informieren Sie sich unverbindlich!

Sechs Personen springen draußen in die Luft
Ich will hier raus!

Freemover

Wer das Auslandssemester nicht an einer Partnerhochschule verbringen möchte, kann sich als sogenannter "Freemover" an Hochschulen weltweit bewerben. Freemover suchen sich ihre Wunschhochschule selber und bewerben sich dort selbstständig. Man bewirbt sich meistens als Gaststudent (visiting student/ occasional student/ oder auch non-degree student).
Interessenten/innen an Auslandssemestern in Australien und Neuseeland können sich an GOstralia!-GOmerica!wenden, Interessenten an Kanada und USA an IEC.
Anerkennungsmöglichkeiten von Kursen, die als Freemover im Ausland erbracht werden, werden - wie bei Partnerhochschulen auch - mit dem/der Auslandsbeauftragten des Studiengangs vor dem Auslandsaufenthalt besprochen.
Freemover zahlen Studiengebühren, wenn die Gasthochschule welche erhebt. Wir empfehlen unbedingt zu prüfen, ob ein Anspruch auf Auslands-BAföG besteht.
Um keine Bewerbungsfrist zu verpassen, sollte man sich noch während die Bewerbung als Freemover läuft, um Stipendien kümmern. Deren Bewerbungsfristen liegen oft lange vor Studienbeginn und deshalb ist eine Zusage der Gasthochschule zum Zeitpunkt der Stipendienbewerbung meistens NICHT zwingend notwendig. Generell gilt bei allen Stipendienbewerbungen: Vollständig und pünktlich einreichen!

Eine Freemover Bewerbung an einer ausländischen Hochschule sieht meistens so aus:

Motivationsschreiben,  der sogenannte "Letter of Motivation" (LOM) oder auch "Essay". Auf ein bis zwei Seiten stellen Sie sich und Ihre fachlichen Motive für das Gaststudium an der jeweiligen Einrichtung vor und eventuell auch schon Ihr Berufsziel, damit sich die Gasthochschule ein Bild von Ihnen machen kann. Sie erläutern hier nicht nur Ihren universitären Werdegang, sondern auch besondere Fähigkeiten oder Erlebnisse, die Sie geprägt haben.

Den Lebenslauf (Curriculum Vitae=CV) fassen Sie tabellarisch und chronologisch rückwärts ab. Je nach Zielland sind die Anforderungen unterschiedlich. In den USA etwa sollten Sie den CV immer ohne Geburtsdatum, ohne Religionszugehörigkeit und ohne Foto einreichen. Auch Zeugnisse außer dem Notenspiegel sind in der Regel nicht nötig.

Ihren Notenspiegel  (Academic Transcript/Transcript of Academic Records) mit Erläuterung (grading scale) laden Sie sich aus LSF auf Englisch herunter und fügen ihn ihrer Bewerbung bei.

Nur wenn ausdrücklich gefordert: Einen Sprachnachweis der Unterrichtssprache, der nicht älter als zwei Jahre sein sollte. Es entscheidet immer die Gasthochschule, welcher Nachweis einzureichen ist. Manchmal akzeptieren die Gasteinrichtungen auch den DAAD Sprachnachweis und man erspart sich die hohen Kosten für z.B. den TOEFL!  DAAD Sprachnachweise können über sprachen@hft-stuttgart.de  kostenfrei gemacht werden.

Finanzierungsnachweis - Einige Länder, wie etwa die USA, Südkorea und Japan, verlangen für das Visum zusätzlich einen Finanzierungsnachweis (bank statement), besonders BAföG Empfänger müssen hier unbedingt frühzeitig planen.

Im englischsprachigen Raum wird häufig ein Empfehlungsschreiben (Letter of Recommendation) verlangt.

Nur sehr selten werden beglaubigte Übersetzungen verlangt, diese müssten von einem staatlich vereidigtem Übersetzungsbüro angefertigt werden. Meistens reichen online generierte englischsprachige Ausdrucke des Notenspiegels! Er kann bei Vorlage der Originale im Studierendensekretariat abgestempelt werden.

Anerkennung von Leistungen / Notenumrechnung

Während eines Auslandssemesters werden Leistungen erbracht, die ganz oder teilweise anerkannt werden können. Auf Grundlage des Vorlesungsverzeichnisses der jeweiligen Gasthochschule wird eine Übersicht der geplanten vorläufigen Kurse erstellt und mit dem/ der zuständigen Auslandsbeauftragten des Studiengangs an der HFT vor Abreise besprochen. Die Anerkennung erfolgt nach der Rückkehr mit einem Formular aus dem folgenden Moodle-Kurs: https://moodle.hft-stuttgart.de/course/view.php?id=2813  und dem Notenspiegel der Gasthochschule.
Die ausländischen Noten können nach der modifizierten bayerischen Formel umgerechnet werden (vgl. Beschluss der Kultusministerkonferenz, 2013).

 

Bewerbung und Bewerbungsfristen

Bewerbungen für einen Austauschplatz an einer unserer Partnerhochschulen senden Studierende bitte an outgoing(at)hft-stuttgart.de mit den folgenden Unterlagen:

  • Notenspiegel (mit Durchschnittsnote!)
  • Lebenslauf und Motivationsschreiben auf Deutsch
  • (Architekturstudentinnen und -studenten müssen zusätzlich eine Entwurfsmappe und ein Gutachten abgeben.)
  • Formular "Interne Bewerbung Auslandsstudiumsplatz"

Weiterer Bewerbungsablauf:

  1. Auf Grundlage der eingereichten 'Internen Bewerbung' und der oben genannten Unterlagen wird über die Platzvergabe an unseren Partnerhochschulen entschieden.
  2. Studierende werden vom Akademischen Auslandsamt der HFT Stuttgart bei unseren Partnerhochschulen als Austauschstudierende:r nominiert.
  3. Die nominierten Studierenden erhalten alle Informationen rund um die Bewerbung von den jeweiligen Partnerhochschulen.
  4. Die Studierenden bewerben sich entsprechend der erhaltenen Informationen und Verfahren direkt bei der jeweiligen Partnerhochschule.

Bewerbungen für ein Auslandssemester müssen das Akademische Auslandsamt bis zu folgenden Terminen erreichen:

1.9.

für ein Studium im Sommersemester

1.3.

für ein Studium im Wintersemester

Finanzierung

Für Studien- und Praktikumsaufenthalte innerhalb Europas gibt es Unterstützung und Geld aus dem Erasmus+ Programm.
Stipendien für Aufenthalte ausserhalb Europas vergibt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), nationale Einrichtungen und Stiftungen. Detaillierte Informationen dazu finden sich unter „Erasmus“ und „Finanzierungsmöglichlichkeiten".
Wir empfehlen, unbedingt zu prüfen, ob eventuell ein Anspruch auf Auslands-BAföG besteht.
An Partnerhochschulen fallen keine Studiengebühren an! Studierende, die als Freemover ins Auslandsstudium gehen, müssen gegebenfalls Studiengebühren an der Gasthochschule zahlen.

Internationaler Studierendenausweis ISIC

Ob auf Reisen um die Welt, beim Online-Shopping oder Kulturprogramm in der Heimatstadt: Mit der ISIC erhalten Studierende Vergünstigungen auf Flüge, Verkehrsmittel, Freizeitangebote und vieles mehr. In über 130 Ländern warten mehr als 150.000 tolle Angebote. Gleichzeitig ist die ISIC der einzige weltweit anerkannte internationale Studentenausweis. Hier gibt es die ISIC

Länderinformationen

Eine umfangreiche Datenbank mit detaillierten länderspezifischen Informationen zu vielen Bereichen bietet der DAAD für fast alle Länder der Welt.

Informationen rund um Studium und Praktikum, Erfahrungsberichte, Länderinformationen, Tools zur interkulturellen Vorbereitung und weitere Online-Lernangebote finden Sie unter http://eu-community.daad.de/.

The Vocal Project ist eine Website zur interaktiven sprachlichen, interkulturellen und landeskundlichen Vorbereitung von Praktikumsaufenthalten in verschiedenen Ländern Europas.

Praktikum

Sie können entweder ihr Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum (z.B. während eines Urlaubssemesters oder in den Semesterferien) im Ausland absolvieren. Alle Praktika in Europa können über das Erasmus+ Programm finanziell gefördert werden. Ein Erasmus+ Praktikum ist auch nach dem Abschluss noch möglich!
Für Auslandspraktika gibt es keine Bewerbungsfristen an der HFT Stuttgart, wohl aber für eventuelle Stipendien.
Es müssen bestimmte Prüfungsleistungen erbracht worden sein, bevor das Pflichtpraxissemester begonnen werden kann, bitte rechtzeitig kümmern. Oft können Professoren oder Kommilitonen beim Finden einer Praktikumsstelle helfen.

IAESTE bietet bezahlte und betreute Praktika weltweit, oft in den Semesterferien.
Der DAAD bietet viele Informationen und Links zum Thema Auslandspraktikum.

Rückmeldung und Urlaubssemester

Studierende, die ein Auslandsstudium oder -praktikum absolvieren, müssen eingeschrieben sein und sich fristgerecht rückmelden. Studierende, die länger als ein Studiensemester im Ausland verbringen, sollten das Studierendensekretariat kontaktieren, um zu klären, ob das 2. Semester als Urlaubssemester beantragt werden sollte. Ein Urlaubssemester wird nicht auf die Fachsemester / Höchstdauer des Studiums angerechnet, eine Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen ist dennoch möglich.

Sicherheit

Alle Austauschstudierenden sollten sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes registrieren („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“). Dieser Service ist kostenfrei.
Wird nach Beginn des Aufenthalts eine Reisewarnung ausgesprochen, sollten Austauschstudierende überlegen zur eigenen Sicherheit auszureisen. Eine vorzeitige Abreise bitte vorher dem AAA mitteilen, eventuelle Stipendienzahlungen müssen dann oft gestoppt werden.
Außerdem ist für Mobilitäten außerhalb Europas eine Auslandskrankenversicherung mit voller Deckung und Rücktransport in das Heimatland dringend empfohlen. Der Abschluß einer umfassenden Reiserücktrittsversicherung sollte ebenfalls überlegt werden.

Sprachkurse im Ausland

Das Akademische Auslandsamt organisiert vierwöchige Sprachkurs- und Kulturprogramme im Ausland in den Semesterferien. In einigen Fällen ist eine finanzielle Unterstützung möglich.

Selbst organisierte Intensivsprachkurse von mindestens vier Wochen, können ebenfalls mit einem Stipendium finanziell unterstützt werden.

Eine Anerkennung von Sprachkursen ist möglich. Info Anerkennung>>

Sprachtests

Für HFT Studierende bieten wir einen kostenlosen DAAD Sprachtest an. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an Andrea Brückner sprachen@hft-stuttgart.de.

Die EU-Academy https://academy.europa.eu/local/euacademy/pages/course/assessment-overview.php?title=english-placement-test  bietet kostenlose Online Sprachtests und Sprachkurse in vielen europäischen Sprachen. 

Ein TOEFL-Test ist ein multiple-choice-Englischtest, der obligatorisch ist für ein Studium in Nordamerika. Er kostet circa 280,-€ und ist nur zwei Jahre gültig. Oft wird auch der preiswertere IELTS-Test des British Council akzeptiert.

Summerschools

Unter einer Summer School versteht man ein mehrwöchiges Lehrangebot einer Hochschule in der vorlesungsfreien Zeit im Sommer.
Themen und Inhalte sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich, genauso wie Teilnahmebedingungen. Summer Schools sind kostenpflichtig. Wer sich für die Teilnahme interessiert, informiert und bewirbt sich direkt bei der jeweiligen Hochschule. 

Go East Sommerschulen in Mittel- und Osteuropa
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) vergibt jedes Jahr Teilstipendien zur Teilnahme an Sommerschulen in den Ländern Mittel- und Osteuropas und den GUS-Staaten  Studierende bewerben sich bei den jeweiligen Sommerschulen und beantragen parallel dazu ein DAAD Go-East Stipendium. Detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten des DAAD.

Auswahl Summerschools

Dänemark: Aarhus Universität, Summerschool 2022

Großbritannien: Universität Leeds  International Summer School 2023

Hongkong: Chinese University of Hongkong, International Summerschool 2023: www.summer.cuhk.edu.hk

Jordanien: German-Jordanian University, Arabic Summer Course, https://www.gju.edu.jo/content/arabic-summer-course-16141 

Schweden: Universität Göteborg, Summer School for Sustainability 2023

Schweden: Jönköping University Summer School 2023 "Purchasing Logistics with a Global Perspective"

Südkorea: INHA University Summer.inha.ac.kr 2023

 

Eine Studentin springt vor einer Steinwand in die Luft
Summerschools

Versicherungsschutz

Vor jedem Auslandsaufenthalt muss unbedingt der Versicherungsschutz geprüft werden. .Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet den Abschluss von kombinierter Kranken-, Unfall- und Haftplichtversicherung für ihre Auslandsaufenthalte an: www.daad.de .

Mit fast allen europäischen Ländern besteht ein Sozialversicherungsabkommen, wodurch ein bestimmter Prozentsatz der Krankheitskosten von der deutschen Krankenkasse übernommen wird. Welche Länder dies sind, muss über die jeweilige Krankenkasse erfragt werden. Es sollte geprüft werden, ob eine private Auslands-Krankenversicherung sinnvoll ist. Mit außereuropäischen Länder gibt es in der Regel kein Sozialversicherungsabkommen, es muss auf jeden Fall eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Für Mobilitäten außerhalb Europas wird eine Auslandsreisekrankenversicherung mit voller Deckung und Rücktransport in das Heimatland dringend empfohlen.

Es ist möglich, dass der ausländische Arbeitgeber den Studierenden bei seiner Unfallversicherung anmeldet, darauf verlassen sollte sich allerdings niemand.

Es sollte geprüft werden, ob eine bestehende Haftpflichtversicherung auch im Ausland gilt und ob Schäden, die ein/e Praktikant/in während eines Praktikums auch am Arbeitsplatz verursacht, abgedeckt sind. Ist dies nicht der Fall, muss eine entsprechende private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Visum / Aufenthaltserlaubnis

Innerhalb der Europäischen Union wird keine Arbeitserlaubnis benötigt, jedoch muss spätestens nach drei Monaten eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Aktuelle und umfassende Informationen über alle Länder gibt das Auswärtige Amt.
Visum: In EU-Ländern ist nur eine Anmeldung bei den örtlichen Behörden notwendig. Es muss nachgewiesen werden, dass man an der ausländischen Hochschule eingeschrieben und krankenversichert ist.
In Nicht-EU-Ländern wird zur Einreise meist ein Studierendenvisum bzw. für Praktika ein Arbeitsvisum benötigt. Sehr oft muss eine Erklärung (Bank Statement) abgegeben werden, dass man über eine bestimmte Summe Geld verfügt und für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Visa müssen unbedingt rechtzeitig beantragt werden. Informationen über die jeweiligen Visabestimmungen gibt es bei den Vertretungen der Länder in Deutschland.