Fahnen unterschiedlicher Länder werden in die Höhe gehalten

Mit Erasmus+ ins Ausland!

Erasmus+ Praktikum im Ausland

Mit einem Erasmus+ Praktikum im Ausland praktische Erfahrungen sammeln!

 

Erasmus+ Studium im Ausland

Die Hochschule für Technik hat Austauschplätze an über 40 Erasmus+ Partnerhochschulen in Europa und der Türkei.  

ERASMUS, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden und Hochschulmitarbeitern in Europa. Am 1.1.2021 ist das neue „Erasmus für Bildung, Jugend und Sport“ gestartet.  Bis 2027 steht dem Erasmus+ Programm ein Gesamtbudget von ca. 26 Milliarden Euro zur Verfügung, deutlich mehr als in der vorangegangenen Programmgeneration. Die neue Erasmus+ Programmgeneration stellt folgende Themen in den Fokus:

  • Inklusion & Diversität
  • Digitalisierung
  • Umweltschutz & Nachhaltigkeit
  • Internationale Dimension

Diese europäischen Länder nehmen an Erasmus+ teil: Die 27 EU-Länder, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei.

Durch ERASMUS+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

  • Auslandsstudium für Studierende (SMS)
  • Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
  • Dozentenmobilität (STA)
  • Mobilität von Personal (STT)

Voraussetzungen

  • Immatrikulation an der Hochschule für Technik
  • Abschluss des ersten Studienjahres
  • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die HFT einen Erasmus-Vertrag abgeschlossen hat oder
  • Praktikumsplatz im europäischen Ausland

ERASMUS+ bietet folgende Leistungen:

  • Finanzielle Förderung des Aufenthalts
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Unterstützung bei der Vorbereitung
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern, mit chronischen Erkrankungen oder für benachteiligte Studierende mit einem GDB ab 20
  • Zuschuß für "grünes" Reisen

Information und Beratung zu Erasmus+ gibt es im Akademischen Auslandsamt, Bau 1, Raum 1/326, in der Erasmus+ App oder beim DAAD.
Der Erasmus+ Code der HFT Stuttgart lautet D STUTTGA05. Die Erasmus+-Charta finden Sie hier: Erasmus+ Urkunde für 2021-27.

Verpflichtende Sprachtests

Die EU stellt Online-Sprachtests für viele der europäischen Sprachen zur Verfügung. Sie finden sowohl vor dem Auslandsaufenthalt als auch danach statt, um vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und die erzielten Fortschritte der Erasmus+ Teilnehmer zu erfassen. Dieser Sprachtest ist für Erasmus+ Studierende verpflichtend, er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Erasmus+ Förderung und gilt nicht für Muttersprachler.

Erasmus+ Online Learning Agreement (OLA)

Vor Beginn der Mobilität wird ein Lern-Vertrag, das Online Learning Agreement (OLA) zwischen den Studierenden, der HFT und der Gasthochschule geschlossen, der den Anerkennungsprozess von der vorläufigen Kurswahl bis zur endgültigen Anerkennung abbildet. Das OLA wird von den Erasmus+ Studierenden über die kostenfreie Erasmus+ App oder über https://www.learning-agreement.eu erstellt.

Erasmus+ Erfahrungsbericht

Der Erasmus+ Aufenthalt im Ausland wird über einen Onlinefragebogen (EU-Survey) dokumentiert, er muss nach Rückkehr über ein Mobility Tool der EU online eingereicht werden. Ein frei formulierter Bericht muss zusätzlich an das Akademische Auslandsamt (Barbara.kreis@hft-stuttgart.de) geschickt werden.
Wir behalten uns vor, bei Nichteinreichung des Fragebogens oder des Erfahrungsberichts bereits ausbezahlte Erasmus+ Gelder zurückzufordern.
 

Erasmus+ Bewerbung

Bewerbungen für einen Austauschplatz an einer Erasmus+ Partnerhochschule können bis zu folgenden Terminen per E-Mail an das Akademische Auslandsamt (Barbara.Kreis@hft-stuttgart.de) geschickt werden:

  • bis zum 1. September für das folgende Sommersemester
  • bis zum 1. März für das folgende Wintersemester

Bitte reichen Sie diese Unterlagen in einer E-Mail ein:

  • Formular "Bewerbung Auslandsstudium"
  • Notenspiegel (mit Durchschnittsnote!)
  • Lebenslauf und
  • Motivationsschreiben auf Deutsch
  • (Architekturstudentinnen und Architekturstudenten müssen zusätzlich eine Entwurfsmappe und ein Gutachten abgeben.)

Diese interne Bewerbung um einen Erasmus+ Austauschplatz ist gleichzeitig der Antrag auf Erasmus+ Geld. Eine gesonderte Bewerbung für den Erasmus+ Zuschuß ist nicht nötig.

Mit der Zusage für einen Erasmus+ Platz erhalten die Studierenden vom Akademischen Auslandsamt Informationen zum weiteren Ablauf und ggf. die Bewerbungsunterlagen der jeweiligen Partnerhochschule. Die Studierenden bewerben sich dann entweder online an der Partnerhochschule oder das AAA verschickt die Bewerbungen an die Partnerhochschule.

Höhe und Dauer der finanziellen Unterstützung

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten orientiert sich an den Lebenshaltungskosten in den Zielländern.
Es gelten europaweit diese Förderhöhen für die drei Ländergruppen: 

  • Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Island, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
  • Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Österreich, Italien, Frankreich, Belgien, Griechenland, Island, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern.
  • Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Kroatien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Nord-Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Türkei, Ungarn.

Die Schweiz hat das SEMP Programm aufgelegt, das Erasmus+ sehr ähnlich ist. Informationen dazu geben die Schweizer Hochschulen und Movetia.ch.

Ein Erasmus+ Studien- oder Praktikumsaufenthalt kann zwischen zwei und zwölf Monaten dauern. Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für Studium und/oder Praktikum gefördert werden:

  • jeweils in Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengängen bis zu zwölf Monate,
  • die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zwei Mal für sechs Monate).

Erasmus+ erlaubt auch eine Kombination von Studium und Praktikum: Studierende können somit einerseits an einer Hochschule studieren und andererseits ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung innerhalb derselben Mobilitätsphase absolvieren.

Für alle Erasmus+ Studiums- und Praktikumsaufenthalte können pauschale Sonderzuschüsse beantragt werden von Studierenden

  • mit Kindern
  • mit einem Grad der Behinderung (GDB) ab 20. Es muss ein Behindertenausweis vorgelegt werden können. 
  • mit einer chronischen Erkrankung, die einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland verursacht. Es muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden können.
  • deren Eltern keinen akademischen Abschluss haben. Es muss eine ehrenwörtliche Erklärung abgegeben werden
  • vor dem Auslandsaufenhalt mindestens sechs Monate lang zwischen 450 - 850€ brutto verdient haben
  • und es gibt einen Zuschuß für "grünes" Reisen; das heißt Hin- und Rückreise ohne zu fliegen.  

Die Auszahlung des Erasmus+ Zuschusses erfolgt in zwei Teilraten. Voraussetzung für die Auszahlung aller Raten ist das Vorliegen sämtlicher geforderten Unterlagen und die Teilnahme an dem verpflichtenden Online Sprachtest. In der ersten Rate werden 80% der Gesamtsumme überwiesen, die zweite Rate in Höhe von 20% kommt nach Erhalt des Abschlussberichts und nach Einreichen des Leistungsnachweises der Gasthochschule.
Sollte die Anzahl aller Erasmus+Mobilitäten niedriger sein als von uns kalkuliert, kann gegebenenfalls eine dritten Rate ausgezahlt . .

Erasmus+ Praktikumsaufenthalte

Erasmus+ Praktika werden zentral über das baden-württembergische Konsortium KOOR-Erasmus Services an der HKA Karlsruhe gefördert und die KOOR legt die Höhe der Erasmus+ Förderung fest. Anträge auf Erasmus+ Förderung werden online hier bei der KOOR gestellt. Wichtig, Anträge müssen VOLLSTÄNDIG und unterschrieben spätestens vier Wochen vor Beginn des Praktikums bei der KOOR eingegangen sein. Gefördert werden

  • Studierenden Praktika
    Finanziell unterstützt werden Pflichtpraktika und freiwillige Praktika in Unternehmen und Einrichtungen wie Forschungszentren, Forschungslaboren, gemeinnützige Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen von immatrikulierten Studierenden nach Abschluss des 1. Studienjahrs, mit einer Dauer von mindestens 2 bis maximal 12 Monaten.
  • Absolventen-/Graduiertenpraktika
    Auch Absolventen können bis zu 12 monatige Erasmus+ Praktika absolvieren, wenn das Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung der entsprechenden Studienphase durchgeführt und abgeschloßen wird.

Auslands-BaföG

BAföG-berechtigte Studierende können für ihren Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ auch BaföG in Anspruch nehmen. Erasmus+ Zuschüsse bis maximal 300€ pro Monat bleiben anrechnungsfrei. Gegebenenfalls kann das zuständige BaföG-Amt Auskunft darüber erteilen, ob und in welcher Höhe das BAföG reduziert werden würde. Auch Studierende die bisher kein BAföG erhalten, können unter Umständen für ihr Auslandssemester BaföG bekommen.

Doppelförderung

Stipendien, die aufgrund von Leistungskriterien vergeben werden, können nicht mit dem Erasmus+ Zuschuss kombiniert werden.
Stipendien, bei deren Vergabe soziale Kriterien berücksichtigt werden, können mit dem Mindestbetrag des Erasmus+ Zuschusses (300€) kombiniert werden.

ECTS / Anerkennung

Die Empfehlung der EU liegt bei 30 credit points (ECTS), die pro Erasmus+ Auslandssemester im Ausland erreicht werden sollten. Derzeit werden im Ausland erbrachte ECTS nicht an die Gewährung des Erasmus+ Zuschusses gekoppelt, d.h. auch bei weniger erreichten ECTS als vereinbart, muss kein Geld zurück gezahlt werden. VOR Antritt des Auslandsaufenthaltes muss mit dem/der Auslandsbeauftragten des Studiengangs geklärt werden, welche Auslandsstudienleistungen anerkannt werden können. Die im Gastland geplanten Kurse und die bei Bestehen an der HFT anzuerkennenden Kurse werden im Erasmus Online Learning Agreement (OLA) eingetragen.
Für Pflichtpraxissemester, die in einer Firma im Ausland absolviert werden, werden 30 ECTS angerechnet.

Versicherungsschutz

Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Die Studierenden haben selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Es besteht für Erasmus-Studierende die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden.  

Haftungsklausel

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
erasmus@daad.de
www.eu.daad.de
twitter.com/Erasmus_DAAD
youtube.com/erasmus_DAAD