CORONA REGELN FÜR DIE BIBLIOTHEK AB DEM 4. APRIL 2022

Mit dem Wegfall der Corona Bestimmungen bitten wir Sie um Eigenverantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme:

  • Tragen Sie weiterhin Masken.
  • Halten Sie auch jetzt die Hygieneregeln ein.
  • Kommen Sie nur ohne oder nach Abklärung von Symptomen.
  • Alle Informationen zu den Öffnungsregeln finden Sie unten im Ausklapptext.
  • Aktuelle Corona-Informationen der Hochschule

        Bitte helfen Sie, den Präsenzbetrieb in der HFT und die Zugänglichkeit der Bibliothek zu erhalten.

Voraussetzungen zur Nutzung der Bibliothek

Wenn Sie an der HFT Stuttgart studieren, besitzen Sie mit Erhalt Ihres Studierendenausweises bereits ein Bibliothekskonto. Achtung: Dieses Konto enthält die selben Daten, die Sie bei Ihrer Immatrikulation angegeben haben. Sollte sich an diesen Adressdaten etwas ändern, teilen Sie dies bitte zeitnah dem Studierendensekretariat mit, damit eventuelle Mitteilungen auf dem Postweg nicht verloren gehen.
Wenn Sie kein Mitglied der HFT Stuttgart sind, werden Ihre Daten mit einem Anmeldeformular aufgenommen. Bringen Sie zur Anmeldung bitte einen gültigen Personalausweis mit - oder einen Reisepass und eine Meldebestätigung. Wenn sich Ihre Adressdaten ändern, wenden Sie sich bitte zeitnah an uns, damit eventuelle Mitteilungen auf dem Postweg nicht verloren gehen.

Wir können Sie nur als Nutzerin bzw. Nutzer der Bibliothek aufnehmen, wenn Sie einen Wohnsitz in Baden-Württemberg angemeldet haben oder in Baden-Württemberg studieren. Bringen Sie zur Anmeldung bitte immer einen gültigen Ausweis - Personalausweis oder (Reise)Pass - und einen amtlichen Nachweis über die derzeit gültige Adresse (Personalausweis oder Bescheinigung des Meldeamts) mit. Wenn Sie keinen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, brauchen Sie zusätzlich einen gültigen Studierendenausweis/Immatrikulationsbescheinigung einer Hochschule in Baden-Württemberg.
Falls Sie weder in Baden-Württemberg wohnen noch hier studieren, können Sie das Medienangebot der Bibliothek selbstverständlich vor Ort nutzen. Die Ausleihe und das Vormerken von Medien sind jedoch nicht möglich.

Bitte melden Sie dem Bibliothekspersonal, wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben. Nur so können wir gewährleisten, dass keine Medien von einer fremden Person auf Ihr Bibliothekskonto verbucht werden und Sie gegebenenfalls auf anfallenden Gebühren sitzen bleiben.
Wenn es sich bei Ihrem Bibliotheksausweis zusätzlich um Ihren Studierendenausweis handelt, melden Sie sich bitte auch beim Studierendensekretariat.
Wenn Sie externe Nutzerin bzw. externer Nutzer sind, stellen wir Ihnen einen Ersatzausweis aus. Diesen müssen wir jedoch mit 5 Euro Bearbeitungsgebühr belasten.

Wichtige Informationen zur Nutzung der Bibliothek

  • Die Ausleihe erfolgt ausschließlich durch die Benutzer*innen selbst über den Selbstverbucher.
  • Die Rückgabe erfolgt nur über den Bücherbriefkasten vor der Bibliothek. Dieser wird jeweils am nächsten Öffnungstag morgens vor Öffnung der Bibliothek geleert. So ist auch gewährleistet, dass die Bücher einige Stunden vorher nicht mehr berührt wurden.
  • Ausstehende Gebühren können Sie am Bezahlautomaten in der Bibliothek begleichen. Dazu benötigen Sie Guthaben auf dem Studierendenausweis. Das Gerät zum Aufladen von Guthaben befindet sich in Bau 1.
  • Scannen ist nur möglich, wenn Sie einen eigenen USB-Stick mitbringen.
  • Zum Kopieren benötigen Sie einen Studierendenausweis mit aufgeladenem Guthaben.

Bitte helfen Sie uns durch Rücksichtnahme und verantwortliches Handeln die Bibliothek für Sie zugänglich zu halten!

  • Sie finden die elektronischen Medien der Bibliothek über die Homepage der Bibliothek bei "Suchen & Finden", im Bibliothekskatalog, über das Datenbankinformationssystem DBIS und über die elektronische Zeitschriftenbibliothek EZB.
  • Viele Anleitungen über Zugang zu und Recherche in den verschiedenen elektronischen Angeboten sind ebenfalls dort zu finden.
  • Bei Fragen oder Problemen sind wir über das Service-Portal des Informationszentrums (nur hochschulintern erreichbar mit HFT-Login) oder per E-Mail (ist(at)hft-stuttgart.de) erreichbar.
    Wir helfen gern weiter.
  • Außerdem können auch Teile des Bestands an elektronischen Medien der Württembergischen Landesbibliothek (WLB) von zuhause genutzt werden. Dazu benötigt man allerdings einen Bibliotheksausweis der WLB. Diesen erhalten Studierende kostenlos. Sie können ihn auch online beantragen. Alle relevanten Informationen finden Sie auf der Webseite der WLB.
  • Die elektronischen Angebote anderer Hochschulen können leider nicht von Studierenden der HFT genutzt werden. Das hat lizenzrechtliche Gründe.
28

Tage beträgt die reguläre Leihfrist

10

Verlängerungen sind zur Zeit möglich - wenn keine Vormerkungen vorliegen

30

Medien können Studierende der HFT maximal gleichzeitig ausleihen

Ausleihe und Verlängerung

Das Ausleihen von Medien kostet Sie nichts. Gebühren kommen lediglich auf Sie zu, wenn Sie die Leihfrist überschreiten (s. unten), einen Ersatzausweis beantragen müssen oder ein Medium verloren/beschädigt haben.

Studierende der HFT Stuttgart können Sie bis zu 30 Medien zugleich ausleihen.
Für externe Benutzerinnen und Benutzer liegt das Limit bei 20 Medien.

Wenn die Medien verbucht sind, läuft die erste Rückgabefrist regulär nach vier Wochen ab. Jede Verlängerung fügt der Frist weitere vier Wochen hinzu.

In unserem Katalog finden Sie den Menüpunkt "Mein Konto". Wenn Sie sich dort als Hochschulangehörige mit Ihren HFT-Zugangsdaten bzw als externer Benutzer mit Ihrer Benutzernummer und dem entsprechenden Passwort anmelden, erhalten Sie eine Übersicht über entliehene, überfällige, vorgemerkte und bereitgestellte Medien. Klicken Sie auf „Ausleihen zeigen oder verlängern“, so werden Ihnen Fälligkeitsdaten angezeigt.
Sollten Sie aus irgend einem Grund keinen Zugriff auf unseren Katalog haben, wenden Sie sich bitte innerhalb der Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail an das Bibliothekspersonal.

Grundsätzlich versendet das Bibliothekssystem automatisch eine E-Mail, wenn von Ihnen entliehene Medien fällig werden. Da dieses Zusatzangebot jedoch bei technischen Schwierigkeiten nicht zur Verfügung steht, werden solche Mails bisweilen nicht verschickt. Achten Sie deshalb bitte selbstständig auf Ihre Leihfristen.

Ihre entliehenen Medien können Sie selbstständig über den Katalog verlängern, sofern kein Grund dagegen spricht (siehe unten). Dies geht auch auch nach der Rückgabefrist, sogar nach dem Eintreffen einer Mahnung. Bereits versendete Mahnungen werden dadurch jedoch nicht aufgehoben.
Melden Sie sich dazu unter dem Menüpunkt „Mein Konto“ an und klicken Sie in der Übersicht den Link zu Ihren aktuellen Ausleihen an. In der Liste können Sie die Medien markieren, die Sie verlängern wollen. Bitte beachten Sie, dass Sie eine Verlängerung frühestens drei Tage vor Ablauf der Leihfrist vornehmen können!
Wenn Sie den Button „Verlängern“ angeklickt haben, wird Ihnen die neue Leihfrist angezeigt - bzw. Gründe, aus denen die Verlängerung gegebenenfalls nicht durchgeführt werden konnte, z. B. weil eine Vormerkung vorliegt, die vorangegangene Leihfrist erst in mehr als drei Tagen abläuft, das Buch bereits fünfmal verlängert wurde oder Ihr Ausweis nicht mehr gültig ist.
Sollten Sie aus irgend einem Grund keinen Zugriff auf die Kontofunktion des Katalogs haben, wenden Sie sich bitte an das Bibliothekspersonal (telefonisch, per E-Mail, persönlich), das dann INNERHALB DER ÖFFNUNGSZEITEN die Verlängerung für Sie vornimmt, sofern keine Gründe dagegen vorliegen.

Ausleihen können Sie unsere Medien nur innerhalb der Öffnungszeiten.
Vor der Bibliothek befindet sich ein Bücherbriefkasten. Diesen können Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten nutzen; beachten Sie dazu bitte die Öffnungszeiten des gesamten Gebäudes (Bau 2). Wenn Sie dort Medien einwerfen, werden diese am darauffolgenden Öffnungstag zurückgebucht (bitte beachten Sie diese Verzögerung im Hinblick auf Leihfristen).
Achtung: Wenn der Bücherbriefkasten voll ist, legen Sie keine Bücher mehr hinein oder obenauf! Für entwendete Bücher, die noch auf Ihrem Konto verbucht sind, können wir keine Haftung übernehmen.

Bei Überschreitung der Leihfrist werden automatisch Mahngebühren berechnet. Die Gebühren werden pro Medium und Mahnstufe addiert:
1. Mahnung: 1,50 € pro Medium
2. Mahnung: 5,00 € pro Medium
3. und jede weitere Mahnung: 10,00 € pro Medium
Die Gebühren sind nach dem Eintrag im Konto fällig, unabhängig davon, wann der Mahnbrief bei Ihnen eintrifft.

1,50

Euro kostet es pro Buch, wenn die Leihfrist überschritten wird (1. Mahnung)

5

Euro pro Buch kommen nach einer Woche hinzu (2. Mahnung)

10

Euro pro Buch kommen nach einer weiteren Woche hinzu (3. Mahnung)