Im deutschen Wissenschaftssystem wurde 1998 durch die Formulierung des Kodex „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ das System der Selbstkontrolle in der Wissenschaft etabliert. Es beruht auf den Grundprinzipien des methodischen, systematischen und überprüfbaren Vorgehens, die in allen Disziplinen sowie international und interkulturell gleich sind. Allen voran steht die Ehrlichkeit gegenüber sich selbst und anderen.
 

Satzung und Verfahrensordnung der Hochschule für Technik Stuttgart im Rahmen der Umsetzung des DFG-Kodex

Eine Novellierung des Kodex erfolgte 2019. Bis 07/2023 müssen alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen die 19 Leitlinien rechtsverbindlich umsetzen, um öffentliche Fördermittel durch die DFG erhalten zu können.

Die Satzung und Verfahrensordnung der HFT wurden 2022 angepasst und von der DFG geprüft.

In diesen Dokumenten finden die Forschenden der HFT detaillierte Hinweise was unter Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und unter wissenschaftlichem Fehlverhalten zu verstehen ist. In der Satzung werden auch die Rolle der Ombudspersonen und der Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens definiert.

Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlichen Praxis

Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten

Gremium „Ombudsman für die Wissenschaft“

Es steht den Wissenschaftlern frei, sich mit Ihrem Anliegen entweder an die Ombudsperson der HFT oder an den überregionalen Ombudsman für die Wissenschaft zu wenden.

Lokale Ombudsperson

Die Ombudsperson berät als neutrale und qualifizierte Vertrauensperson allgemein zu Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und speziell in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens und trägt, soweit möglich, zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung bei.

Mögliche Konfliktfälle können sein:

  • Unzulässige Verwendung von Forschungsdaten und -ergebnissen
  • Plagiate
  • Behinderung von Forschung
  • Unterbindung von Publikationen
  • Unvollständige oder ungerechtfertigte Autorenschaften bei Publikationen
  • Ideenklau
  • Mangelnde Betreuung von Doktoranden und Doktorandinnen
  • Ggf. personalrechtliche Probleme

 

Die an der HFT Stuttgart von der Hochschulleitung bestellten Ombudspersonen, die den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der HFT Stuttgart zur Verfügung stehen:

Name & Position E-Mail & Telefon Büro
Professorin+49 711 8926 2697 2/368

Stellvertretung:

Name & Position E-Mail & Telefon Büro
Professorin+49 711 8926 2616 8/3.51

Ständige Kommission zur Untersuchung von Fehlverhalten in der Wissenschaft

Sie wird auf Antrag eines der Ombudspersonen oder eines ihrer Mitglieder aktiv: Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens in der Wissenschaft leitet die Ombusperson im Bedarfsfall an die Kommission zur Untersuchung von Fehlverhalten in der Wissenschaft weiter.

Die Kommission wird von der Hochschulleitung bestellt. Die Amtzeit beträgt drei Jahre mit der Möglichkeit einmaliger Wiederbestellung. Sie besteht aus vier wissenschaftlich ausgewiesenen Personen. Für jedes Mitglied wird eine Vertretung benannt. Die Ombudsperson und ihre Vertretung gehören der Kommission als Gäste mit beratender Stimme an.

 

Die an der HFT Stuttgart von der Hochschulleitung bestellten Kommissionsmitglieder, die den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der HFT Stuttgart zur Verfügung stehen:

Name & Position E-Mail & Telefon Büro
Prorektor Forschung und Digitalisierung+49 711 8926 2663 1/121
Professorin+49 711 8926 2859 L 132
Professorin+49 711 8926 2505 2/359
Professor+49 711 8926 2654 2/444
Professor / Ethikbeauftragter der HFT Stuttgart+49 711 8926 2962 L 109
Professor / Prodekan 8/1.01
Institutsleiter zafh.net; Stabstelle Forschung+49 711 8926 2674 7/032

Stellvertretung:

Name & Position E-Mail & Telefon Büro
Studiendekan Bachelor Informatik+49 711 8926 2519 2/545
Professorin +49 711 8926 2811 2/449
Professor+49 711 8926 2371 7/028
Geschäftsführung Forschungsmanagement +49 711 8926 2973 7/035