Im deutschen Wissenschaftssystem wurde 1998 durch die Formulierung des Kodex „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ das System der Selbstkontrolle in der Wissenschaft etabliert. Es beruht auf den Grundprinzipien des methodischen, systematischen und überprüfbaren Vorgehens, die in allen Disziplinen sowie international und interkulturell gleich sind. Allen voran steht die Ehrlichkeit gegenüber sich selbst und anderen.
Eine Novellierung des Kodex erfolgte 2019. Bis 07/2022 müssen alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen die 19 Leitlinien rechtsverbindlich umsetzen, um öffentliche Fördermittel durch die DFG erhalten zu können. Hierzu gehört auch die Einrichtung des Amtes der Ombudsperson.
Es steht den Wissenschaftlern frei, sich mit Ihrem Anliegen entweder an die Ombudsperson der HFT oder an den überregionalen Ombudsman für die Wissenschaft zu wenden.
Die Ombudspersonen sind vertrauenswürdige Ansprechpartnerinnen und -partner, die Beratung und Konfliktvermittlung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer etwaigen Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit anbieten.
Mögliche Konfliktfälle können sein:
Die Ombudspersonen beraten als Vertrauensperson betroffene Personen (die über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten Informieren), um objektiv Sachverhalte zu prüfen und zunächst interne Lösungen zu finden. Die Beratung findet ohne Hinzuziehung weiterer Personen statt und hat keine juristische Bindung.
Name und Position | Bereich | E-Mail und Telefon | Raum |
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Professor / IAF Direktorium / Akustikgruppe | Zentrum für akustische und thermische Bauphysik (ZfB) / Fakultät B / BA Bauphysik / MA Gebäudephysik | +49 711 8926 2507 | 7/104 |
Professorin/ Studiendekanin Master-Studiengang | Architektur und Gestaltung/ Städtebau und Stadtplanung/ Leiterin ZNS | +49 711 8926 2616 | 8/3.11 |
Professor | +49 711 8926 2560 | 2/209 | |
Professor, Wissenschaftlicher Direktor des IAF | Studienbereich Informatik und Vermessung | +49 711 8926 2708 | 7/030 |
Die Kommission wird vom Senat eingerichtet. Sie wird auf Antrag eines der Ombudspersonen oder eines ihrer Mitglieder aktiv.
Sie besteht aus
Name und Position | Bereich | E-Mail und Telefon | Raum |
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Prorektor Wissenschaft und Forschung | Rektorat | +49 711 8926 2663 | 1/121 |
Professor, Wissenschaftlicher Direktor des IAF | Studienbereich Informatik und Vermessung | +49 711 8926 2708 | 7/030 |
Professorin | Fakultät Vermessung, Informatik, Mathematik | +49 711 8926 2505 | 2/359 |
Institutsleiter zafh.net; Stabstelle Forschung | Zentrum für nachhaltige Energietechnik Stabstelle Forschung im Rektorat der HFT | +49 711 8926 2674 | 7/032 |
Die Satzung steht den Mitgliedern der HFT zur Verfügung. Dort finden sie detaillierte Hinweise was unter Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und unter wissenschaftlichem Fehlverhalten zu verstehen ist. In der Satzung werden auch die Rolle der Ombudspersonen und der Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens definiert.