Gremienwahlen an der HFT Stuttgart

30.04.-06.05.2024

Jedes Sommersemester finden an der Hochschule für Technik Stuttgart die Gremienwahlen statt. Gewählt werden die Vertreterinnen und Vertreter für den Senat und die Fakultätsräte sowie die Vertreterinnen und Vertreter des Studierendenparlaments der Verfassten Studierendenschaft.

FAQ

Die Wahlen finden als Online-Wahlen statt.

Für Studierende dauert die Amtszeit ein Jahr.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Professorinnen und Professoren beträgt die Amtszeit vier Jahre.

Die Amtszeit beginnt immer am 1. September eines Jahres.

Studierende: 6 im Senat (sind gleichzeitig Mitglied im StuPa), 6 je Fakultätsrat A/B/C, 7 im StuPa

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 4 im Senat, 4 je Fakultätsrat A/B/C

Professorinnen und Professren: je 4 aus der Fakultät A/C und 6 aus der Fakultät B im Senat

Die notwendigen Informationen dazu werden vier Wochen vor den Gremienwahlen mit dem Wahlausschreiben per E-Mail bekannt gegeben.

Die notwendigen Informationen dazu werden sechs Tage vor den Gremienwahlen mit der Wahlbekanntmachung per E-Mail bekannt gegeben.

Eine Hochschule lebt durch ihre Mitglieder, also durch alle Beschäftigten und Studierenden der Hochschule. Damit eingeschlossen ist die sogenannte akademische Selbstverwaltung. Teil der akademischen Selbstverwaltung sind die verschiedenen Gremien einer Hochschule wie der Senat, die Fakultätsräte und das Studierendenparlament. Über diese Gremien werden wichtige Leitlinien für die Hochschule und insbesondere für die Belange von Studium und Lehre beschlossen. Aus diesem Grund sollten alle Gruppen der Hochschule, also Studierende, Lehrende und Mitabeitende in den verschiedenen Gremien in ausreichender Zahl vertreten sein. Ausreichend ist es nicht, wenn alle Sitze/ Plätze eines Gremiums besetzt sind, sondern erst wenn es auch genügend Nachrückerinnen und Nachrücker gibt.

Durch eine hohe Wahlbeteiligung werden diejenigen, die sich zur Wahl stellen entspreched bestätigt. D.h. bei einer hohen Wahlbeteiligung haben die Gewählten einen weitaus besseren Rückhalt durch die Wählerinnen und Wähler. Dies gilt nicht nur im dekomkratischen Sinn, sondern auch im Hinblick auf die Motivation der Gewählten. Also: Bitte wählen gehen!

Studierendenparlament (StuPA)

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Senat

Fakultätsrat

„Parlament“ (Legislative)

„Regierung“ (Exekutive)

Wichtigstes Selbstverwaltungsgremium der Hochschule

Jede Fakultät hat einen eigenen Fakultätsrat

• Neue Satzungen und Verordnungen

• Vergabe QS-Mittel in Höhe von ca. 270.000 Euro

• Hochschulsport

• Beratung von Studierenden

• Einrichtung von neuen Studiengängen

• SPOen

• Berufungen

• Rektor:innen-/ Kanzler:innenwahl

• …

• SPOen

• Berufungen

• …

• Förderung studentischer Projekte

• Artikulierung und Vertretung der Interessen der Studierenden nach außen und gegenüber der Hochschule

Übernimmt neben dem Rektorat Leitungsaufgaben

Ist neben dem Dekanat für die Ausrichtung der Fakultät zuständig