Symbolbild zum Coronavirus

Neue Corona-Verordnung Studienbetrieb in Kraft getreten

Planungen für Präsenzstudienbetrieb laufen

Die Landesregierung hat ihr Schutzkonzept vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Impfquote neu ausgerichtet. Im Zentrum der Neuausrichtung steht der Grundgedanke, den Bürgerinnen und Bürgern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben entsprechend ihrem infektiologischen Gefährdungspotential zu ermöglichen. Die Corona-Verordnung Studienbetrieb wurde deshalb am 23.08.2021 entsprechend angepasst und für den Studienbetrieb weiterentwickelt.

Der Präsenzstudienbetrieb ist nunmehr wieder zulässig und ausdrücklich gewünscht. Zur Realisierung wird entsprechend der Corona-Verordnung Studienbetrieb ein Mindestabstand zukünftig lediglich empfohlen. Präsenzveranstaltungen sind von dem Vorliegen eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regelung) abhängig. Ergänzend zur Präsenzveranstaltung bleibt die Onlinelehre als zusätzliches Element wichtig im Rahmen der Pandemiebekämpfung oder weil sie qualitativ das Lehrangebot bereichert. Die Konkretisierung der Umsetzung der neuen Corona-Verordnung Studienbetrieb an der HFT Stuttgart zum Wintersemester 2021/22 wird derzeit vom Rektorat und der studentischen Abteilung vorbereitet. Nähere Informationen dazu wird es in der Corona-Regelberichterstattung September 2021 geben.

Weitere Informationen:
Corona-Verordnung Studienbetrieb vom 23. August 2021
Ministerin Theresia Bauer im Interview mit dem SWR

Veröffentlichungsdatum: 24. August 2021