Die Besetzung einer Professur wird durch das sogenannte Berufungsverfahren geregelt. Dabei handelt es sich um ein strukturiertes Auswahlverfahren, das sich über mehrere Monate erstrecken kann.
An der HFT Stuttgart gliedert sich das Verfahren in fünf zentrale Schritte:
Bewerbung: Alles beginnt mit der Einreichung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen. Diese sollten Ihre Qualifikationen und Kompetenzen für die ausgeschriebene Professur klar darstellen.
Sichtung der Unterlagen: Die Berufungskommission prüft gemeinsam mit der Personalabteilung, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind und bewertet fachliche, wissenschaftliche, pädagogische sowie persönliche Eignung.
Erstgespräche und Probevorlesung: Kandidatinnen und Kandidaten, die in die engere Auswahl kommen, werden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Darauf folgt die Probevorlesung, die meist aus einem Vortrag zu einem vorgegebenen Pflichtthema im Stil einer Lehrveranstaltung und einem Vortrag zu einem selbst gewählten Thema – häufig auf Englisch – besteht.
Rangliste und interne Abstimmungen: Auf Basis der Auswahlverfahren erstellt die Kommission eine Rangliste mit Erst-, Zweit- und Drittplatzierten. Anschließend erfolgt die Abstimmung mit dem Rektorat und weiteren Gremien.
Berufungsgespräch, Ruferteilung und Professoralisierung: Erhält eine Kandidatin oder ein Kandidat den Ruf, werden die genauen Rahmenbedingungen im Berufungsgespräch vereinbart. Nach Annahme des Rufs heißen wir Sie im abschließenden Schritt der Professoralisierung herzlich an der HFT Stuttgart willkommen.