Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens können die geschriebenen Prüfungen zu einem festgelegten Termin eingesehen werden.
Die Prüfungseinsicht muss über das HFT-Wiki beantragt werden. Sie werden rechtzeitig vom Prüfungsamt per E-Mail darüber informiert, ab wann die Anträge gestellt werden können und zu welchem genauen Termin und in welchen Räumen die Prüfungseinsicht stattfindet. Siehe auch Veranstaltungen. Bitte halten Sie bei der Einsicht Ihren Studierendenausweis bereit.
Wenn Sie Unklarheiten feststellen, können Sie sich entsprechende Notizen machen und in einem weiteren Termin mit dem zuständigen Lehrenden ein Gespräch vereinbaren.
Sollten Sie sich zum Zeitpunkt der Prüfungseinsicht im Praxis-, Auslands- oder Urlaubssemester befinden, kann ein gesonderter Termin vereinbart werden bzw. können Sie die Prüfungseinsicht im kommenden Semester beantragen und wahrnehmen.
Studienarbeiten, Referate, Hausarbeiten, Projektarbeiten u. a. können bei dem jeweiligen Lehrenden bzw. den Assistenten des Studiengangs eingesehen werden. Bitte erkundigen Sie sich dort, wie das Verfahren in Ihrem Studiengang abläuft.