Rückerstattung der Semestergebühren:
Rückerstattung Anteil Studierendenwerk:
Bitte beachten Sie unbedingt die vorab genannten unterschiedlichen Fristen und Empfänger der Antragsformulare.
Unter Rückmeldung versteht man die Zahlung des Semesterbeitrags. Nur mit der Zahlung des Semesterbeitrags sichert man sich das Recht zum Weiterstudium. Gezahlt werden muss immer Anfang Januar bzw. Juli. Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem Studierendenwerksbeitrag, dem Verwaltungskostenbeitrag und dem Beitrag zur verfassten Studierendenschaft. Dieser Beitrag ist für jedes Semester, in dem Sie an der Hochschule immatrikuliert sind, zu bezahlen, also auch während eines Urlaubs-, Ausland- oder Praxissemesters.
Studierende, die das Studium im kommenden Semester fortsetzen möchten, melden sich innerhalb der Rückmeldefrist durch Zahlung des Semesterbeitrages zurück.
Wer unter die neue Studiengebührenpflicht für Internationale Studierende oder Zweitstudiengebühren fällt, muss diesen Betrag im gleichen Zeitraum zusammen mit dem o.g. Semesterbeitrag bezahlen. Alle im weiteren Text beschriebenen Abläufe gelten für Sie ebenfalls.
Die Rückmeldung und Bezahlung erfolgt in LSF unter „Meine Funktionen“→ Studiumsverwaltung“ → „Bezahlen und Rückmelden“. Bevor Sie sich zurückmelden, lesen Sie bitte unbedingt die FAQs zur Rückmeldung (siehe unten).
Zum Einloggen benötigen Sie Ihre E-Mail-Zugangskennung und das E-Mail-Passwort. Geben Sie, da die Zahlung über SEPA erfolgt, nur ein Girokonto an, bei dem Sie Kontoinhaber/in sind. Andere Konten werden nicht akzeptiert. 14 Tage nachdem Sie sich online zurückgemeldet haben, wird das Geld von Ihrem Girokonto abgebucht. Bei einer verspäteten Zahlung erhöht sich der Gesamtbetrag um einen Säumniszuschlag in Höhe von 16,00 Euro.
Sollte bei der Abbuchung der Semestergebühren Ihr Konto kein ausreichendes Guthaben aufweisen wird die Bank die Zahlung ablehnen. Die durch diese Rücklastschrift Ihrer Bank entstehenden Bankgebühren müssen Ihnen, wie auch eine weitere Verwaltungsgebühr von 16,00 Euro, in Rechnung gestellt werden. Nach erfolgter Bezahlung des Beitrages können Sie sich über die Online-Funktionen in LSF eine aktualisierte Studienbescheinigung oder sonstige Bescheinigungen für das neue Semester ausdrucken. Die Überschreibung (Validierung) des Aufdrucks auf dem Studierendenausweis führen Sie am Validierungsterminal in Bau 1, 1. Stock durch.
Für Fragen zum Login wenden Sie sich bitte an die Info und Support Theke des Informationszentrums.
WICHTIG: Studierende, die sich nicht durch Zahlung des Semesterbeitrages und der eventuell zu zahlenden Studiengebühren zurückmelden, werden exmatrikuliert.
Wie melde ich mich zurück?
Die Rückmeldung und Bezahlung erfolgt in LSF unter „Meine Funktionen“→ Studiumsverwaltung“ → „Bezahlen und Rückmelden“.
Was passiert, wenn ich die Rückmeldung vergesse?
Sie erhalten ein Mahnschreiben der Hochschule mit einer Nachfrist zur verspäteten Rückmeldung (Säumnisgebühr von 16,00 Euro zusätzlich). Bezahlen Sie auch innerhalb dieser Nachfrist den erhöhten Semesterbeitrag nicht, werden Sie wegen fehlender Rückmeldung, zum Ende des Semesters, exmatrikuliert.
Wann wird der Semesterbeitrag abgebucht?
Ca. 14 Tage nach erfolgreicher Rückmeldung über die Online Funktionen werden die Gebühren per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht.
Bei der Eingabe der Bankdaten habe ich mich vertippt. Kann ich diese Daten nachträglich ändern?
Nein, dies ist leider nicht möglich. Bitte warten Sie die Zahlungsaufforderung der Hochschule ab. Wir informieren Sie darin, wie Sie sich noch erfolgreich zurückmelden können.
Mein Konto war nicht gedeckt? Was muss ich machen?
Kann der Semesterbeitrag nicht vom Konto abgebucht werden, müssen zusätzliche Gebühren bezahlt werden. Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung der Hochschule mit weiteren Hinweisen. Bitte warten Sie diesen Brief ab.
Muss ich mich rückmelden, wenn ich ein Semester im Ausland studiere, das Praxissemester absolviere oder im Urlaubssemester bin?
Ja, Sie müssen sich zurückmelden, da der Studentenwerks- Beitrag , der Verwaltungskostenbeitrag, und der Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft auch im Auslandssemester ,Praxissemester oder Urlaubssemester bezahlt werden müssen.
Ich bin Absolvent/in und schreibe noch Prüfungen. Was mache ich, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?
Wir gehen davon aus, dass Sie Ihr Studium in diesem Semester erfolgreich abschließen. Bitte melden Sie sich deshalb nicht vorsorglich zurück. Falls Sie eine Prüfung doch nicht bestehen, dann nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit uns auf, da Sie aktuell für die Rückmeldung gesperrt sind.
Kann ich mich als Absolvent/in zurückmelden, wenn ich mein Studium noch in diesem Semester abschließe?
Nein, in diesem Fall dürfen Sie sich nicht zurückmelden. Sie werden zum Ende des Semester von Amts wegen exmatrikuliert und sind für die Rückmeldung gesperrt
Unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Rückzahlung des Studentenwerksbeitrags und/oder des Verwaltungskostenbeitrag?
Erfolgt die Exmatrikulation innerhalb des 1. Monats nach Vorlesungsbeginn, erhalten Sie die Beitragsanteile „Verwaltungsgebühren“ und „verfasste Studierendenschaft“ zurück. Schicken Sie dazu das Antragsformular „Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags“ unverzüglich, zusammen mit Ihrem Studierendenausweis (oder einem Nachweis, dass der Ausweis ungültig, also nicht für das neue Semester validiert ist, an die Hochschule. Die Rückerstattung des Anteils des „Studierendenwerks“ muss innerhalb eines Monats nach Semesterbeginn direkt beim Studierendenwerk gestellt werden. Das dazu erforderliche Formular „Antrag auf Rückerstattung des Studierendenwerkbeitrags“ finden Sie ebenfalls im Downloadbereich. Nach Genehmigung der Rückerstattung wird die Auszahlung von der Hochschule vorgenommen.Bitte beachten Sie unbedingt die vorab genannten unterschiedlichen Fristen und Empfänger der Antragsformulare.
Ich erhalte die Meldung, dass ich für die Rückmeldung gesperrt wurde
Bitte wenden Sie sich an die im Meldungstext genannte Person
Hinweis zur Rückmeldesperre wegen fehlender Sicherheitsunterweisung
Zu Beginn des Studiums nehmen Sie verpflichtend an einer allgemeinen Sicherheitsunterweisung teil. Nach Ablauf des ersten Studienjahres (und danach weiter im Abstand von jeweils einem Jahr) werden Sie dazu angehalten, Ihre Kenntnisse und Ihr Wissen bezüglich der sicherheitsrelevanten Themen aufzufrischen. Sie erhalten eine E-Mail mit der Aufforderung, im Rahmen eines Online-Tests Fragen zu den Inhalten der Sicherheitsunterweisung zu beantworten. Nur mit bestandenem Sicherheitstest können Sie sich ins nächste Semester rückmelden, d.h. Ihr Studium planmäßig fortsetzen.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Sicherheitsbeauftragten Ihrer Fakultät bzw. die im Mitteilungsschreiben angegebene Person. Das Studierendensekretariat sowie das Prüfungsamt können Ihnen hierzu keine weiteren Auskünfte geben.
Ab dem Wintersemester 2017/2018 werden von internationalen Studierenden in Baden-Württemberg für Bachelor- und konsekutive Master-Studiengänge Studiengebühren erhoben. Diese Gebühr beträgt 1.500 € pro Semester zusätzlich zum Semesterbeitrag und ist jedes Semester fällig. An der Hochschule für Technik betrifft dies alle Studiengänge außer den Studiengängen "International Project Management" und "Smart City Solutions". Für diese Weiterbildungsstudiengang fallen separate Studiengebühren an.
Im Praxis- und im Urlaubssemester können Sie sich von der Zahlung der Studiengebühr für ausländische Studierende befreien lassen und bezahlen nur den Semesterbeitrag. Bitte informieren Sie die für Internationale Studiengebühren zuständige Ansprechperson, wenn Sie einen Antrag für das Praxis- oder Urlaubssemester beim Studierendensekretariat stellen und diesen genehmigt bekommen.
Studierende, die vor Beginn des Wintersemesters 2017/18 in einem Studienkolleg in Baden-Württemberg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung eingeschrieben waren, bezahlen in dem Studiengang, in dem sie unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss der Feststellungsprüfung immatrikuliert sind, keine Studiengebühr für Internationale Studierende.
Grundsätzliche Informationen des Ministeriums zu den Internationalen Studiengebühren finden Sie hier
Nicht studiengebührenpflichtig sind Sie, wenn diesse Angaben auf Sie zutreffen:
Von der Studiengebührenpflicht ausgenommen sind Sie,
Die detaillierten Ausnahme-Gründe finden Sie hier.
Befreit von der Studiengebührenpflicht sind
Gerne stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des International Student Office als Ansprechpartner zur Verfügung
Auf Antrag können Sie von der Studiengebührenpflicht befreit werden
Wichtig ist: Der Antrag muss vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt werden!
Ablauf bei der Bewerbung um einen Studienplatz:
Rückerstatten können wir Ihnen die Studiengebühr
Das Formular zur Rückerstattung finden Sie hier
Die baden-württembergischen Hochschulen erheben ab dem WS 2017/18 Zweitstudiengebühren in Höhe von 650 € pro Semester, hinzu kommt der Semesterbeitrag.
Zweitstudiengebühren sind an der HFT-Stuttgart zu entrichten, wenn
Sie müssen an der HFT-Stuttgart keine Zweitstudierendengebühren entrichten, wenn
Eine Befreiung von den Zweistudiengebühren ist möglich, wenn
Rückerstatten können wir Ihnen die Studiengebühr, wenn
Weiter Informationen finden Sie hier.
Sowohl beim Master-Studiengang International Project Management als auch Smart City Solutions handelt es sich um einen weiterbildenden, gebührenpflichtigen Studiengang.
Die Höhe der in jedem Semester zu bezahlenden Studiengebühren finden Sie in der Gebührensatzung weiter unten. Zusätzlich zu den Studiengebühren ist in jedem Semester der jeweils aktuelle Semesterbeitrag zu bezahlen
Während eines Urlaubssemesters werden keine Studiengebühren erhoben. Es sind dann lediglich die Semestergebühren zu bezahlen. Weitere Gebühren wie z.B. Internationale Studiengebühren oder Zweitstudiengebühren fallen nicht an.
Mögliche Ermäßigungen der Studiengebühren (z.B. wegen Erziehung eines Kindes) sind in der Gebührensatzung des Studiengangs aufgeführt.
Ab Studienstart Sommersemester 2023
Gebührensatzung vom 20.07.2022
Studienstart vor Sommersemester 2023
Gebührensatzung IPM vom 11.12.2019
Es muss nachgewiesen werden, dass ein Kind unter 14 Jahren gepflegt und erzogen wird. Das Kind sollte im Haushalt des antragstellenden Studierenden leben. Oder es sollte nachgewiesen werden, dass man sehr viel Zeit in die Pflege/Erziehung eines Kindes investiert. Die Gebührenermäßigung für Pflege und Erziehung eines Kindes wird unabhängig davon gewährt, ob es sich um ein eheliches, nicht-eheliches, für ehelich-erklärtes oder adoptiertes Kind handelt. Für die Gebührenermäßigung ist das Sorgerecht nicht maßgebend.
Der Antrag auf Gebührenermäßigung (Englischer Antrag) muss vor Vorlesungsbeginn direkt bei der Hochschule gestellt werden.
Nachweise: Geburtsurkunde und Meldebescheinigung des Kindes und ggf. Erklärung über die Pflege und Erziehung eines Kindes
Die Festlegung einer erheblichen Behinderung erfolgt nach § 2 Abs. 1 SGB IX. Für eine Gebührenermäßigung muss ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent vorliegen oder bei chronisch Kranken muss von Seiten des Studierenden nachgewiesen werden, dass er mehr Zeit benötigt um das Studium zu bestehen, sei es aufgrund von Arztterminen oder auch dadurch, dass der Studierende durch seine Behinderung eine längere Studienzeit benötigt.
Der Antrag auf Gebührenermäßigung muss vor Vorlesungsbeginn direkt bei der Hochschule gestellt werden.
Nachweise: Schwerbehindertenausweis oder ärztliches Attest über die Studienerschwernis