Bitte beachten Sie unbedingt die vorab genannten unterschiedlichen Fristen und Empfänger der Antragsformulare.
Ab dem Wintersemester 2017/2018 werden von internationalen Studierenden in Baden-Württemberg für Bachelor- und konsekutive Master-Studiengänge Studiengebühren erhoben. Diese Gebühr beträgt 1.500 € pro Semester; hinzu kommt der Semesterbeitrag.
An der Hochschule für Technik betrifft dies alle Studiengänge außer den Studiengängen "International Project Management" und "Smart City Solutions". Für diese Weiterbildungsstudiengang fallen separate Studiengebühren an.
Die Ausländerstudiengebühr ist von Studierenden zu zahlen, die ab jetzt einen Studiengang neu beginnen.
Zur Immatrikulation bzw. Rückmeldung in das nächste Semester muss der Gesamtbetrag bezahlt sein.
Im Praxis- und im Urlaubssemester können Sie sich von der Zahlung der Ausländerstudiengebühr befreien lassen.
Studierende, die vor Beginn des Wintersemesters 17/18 in einem Studienkolleg in Baden-Württemberg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung eingeschrieben waren, bezahlen in dem Studiengang, in dem sie unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss der Feststellungsprüfung immatrikuliert sind, keine Studiengebühr für Internationale Studierende.
Grundsätzliche Informationen des Ministeriums finden Sie hier
Nicht studiengebührenpflichtig sind Sie, wenn eine der drei Angaben auf Sie zutrifft:
Inländische Hochschulzugangsberechtigung
Als Faustregel gilt: Wenn Sie BAföG erhalten, sind Sie auch von der Ausländerstudiengebühr ausgenommen.
Von der Studiengebührenpflicht ausgenommen oder eventuell befreit sind Sie, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nicht nur zum Zweck des Studiums, sondern aus familiären Gründen (z. B. Ehegatte, Lebenspartner oder Kind eines Deutschen, eines EU/EWR-Bürger oder eine Ausländers mit Niederlassungserlaubnis), aufgrund von Flucht aus dem Heimatland oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen haben. Ebenso gebührenbefreiend kann wirken, wenn Sie schon 5 Jahre oder länger sich in Deutschland aufgehalten und gearbeitet haben. Die detaillierten Gründe finden Sie hier
Befreit von der Studiengebührenpflicht sind
Gerne stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des International Student Office als Ansprechpartner zur Verfügung
Auf Antrag können Sie von der Studiengebührenpflicht befreit werden
Wichtig ist: Der Antrag muss vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt werden!
Wie läuft das Verfahren ab?
Rückerstatten können wir Ihnen die Studiengebühr
Das Formular zur Rückerstattung finden Sie hier
Die baden-württembergischen Hochschulen erheben ab dem WS 2017/18 Zweitstudiengebühren in Höhe von 650 € pro Semester, hinzu kommt der Semesterbeitrag.
Zweitstudiengebühren sind an der HFT-Stuttgart zu entrichten, wenn
Sie müssen an der HFT-Stuttgart keine Zweitstudierendengebühren entrichten, wenn
Eine Befreiung von den Zweistudiengebühren ist möglich, wenn
Rückerstatten können wir Ihnen die Studiengebühr, wenn
Weiter Informationen finden Sie hier.
Beim Master-Studiengang International Project Management handelt es sich um einen weiterbildenden, gebührenpflichtigen Studiengang.
Die Höhe der in jedem Semester zu bezahlenden Studiengebühren finden Sie in der Gebührensatzung.
Während eines Urlaubssemesters werden keine Studiengebühren erhoben. Mögliche Ermäßigungen der Studiengebühren (z.B. wegen Erziehung eines Kindes) sind in der Gebührensatzung des Studiengangs aufgeführt.
Zusätzlich zu den Studiengebühren ist in jedem Semester der jeweils aktuelle Semesterbeitrag zu bezahlen. Während eines Urlaubssemesters werden keine Studiengebühren erhoben. Es sind dann lediglich die Semestergebühren zu bezahlen. Weitere Gebühren wie z.B. Internationale Studiengebühren oder Zweitstudiengebühren fallen nicht an.
Es muss nachgewiesen werden, dass ein Kind unter 14 Jahren gepflegt und erzogen wird. Das Kind sollte im Haushalt des antragstellenden Studierenden leben. Oder es sollte nachgewiesen werden, dass man sehr viel Zeit in die Pflege/Erziehung eines Kindes investiert. Die Gebührenermäßigung für Pflege und Erziehung eines Kindes wird unabhängig davon gewährt, ob es sich um ein eheliches, nicht-eheliches, für ehelich-erklärtes oder adoptiertes Kind handelt. Für die Gebührenermäßigung ist das Sorgerecht nicht maßgebend.
Der Antrag auf Gebührenermäßigung (Englischer Antrag) muss vor Vorlesungsbeginn direkt bei der Hochschule gestellt werden.
Nachweise: Geburtsurkunde und Meldebescheinigung des Kindes und ggf. Erklärung über die Pflege und Erziehung eines Kindes
Die Festlegung einer erheblichen Behinderung erfolgt nach § 2 Abs. 1 SGB IX. Für eine Gebührenermäßigung muss ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent vorliegen oder bei chronisch Kranken muss von Seiten des Studierenden nachgewiesen werden, dass er mehr Zeit benötigt um das Studium zu bestehen, sei es aufgrund von Arztterminen oder auch dadurch, dass der Studierende durch seine Behinderung eine längere Studienzeit benötigt.
Der Antrag auf Gebührenermäßigung muss vor Vorlesungsbeginn direkt bei der Hochschule gestellt werden.
Nachweise: Schwerbehindertenausweis oder ärztliches Attest über die Studienerschwernis
Bei dem Master - Studiengang Smart City Solutions handelt es sich um einen weiterbildenden, gebührenpflichtigen Studiengang.
Die Höhe der in jedem Semester zu bezahlenden Studiengebühren finden Sie in der Gebührensatzung.
Während eines Urlaubssemesters werden keine Studiengebühren erhoben. Mögliche Ermäßigungen der Studiengebühren (z.B. wegen Erziehung eines Kindes) sind in der Gebührensatzung des Studiengangs aufgeführt.
Zusätzlich zu den Studiengebühren ist in jedem Semester der jeweils aktuelle Semesterbeitrag zu bezahlen. Während eines Urlaubssemesters werden keine Studiengebühren erhoben. Es sind dann lediglich die Semestergebühren zu bezahlen. Weitere Gebühren wie z.B. Internationale Studiengebühren oder Zweitstudiengebühren fallen nicht an.