Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen etwa durch Behinderungen oder chronische Krankheiten individuell auszugleichen, aber keine "Prüfung light" oder Bevorteiligung.
Der Antrag auf Nachteilsausgleich kann zu Beginn jedes Semester durch die Studierenden eingereicht werden. Er gilt immer für die Prüfungsleistungen des Semesters, in dem der Antrag eingereicht wurde.
Der Antrag auf Nachteilsausgleich kann über das HFT Wiki Formular digital ans Prüfungsamt gesendet werden.