Ansprechperson

Senatsbeauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischen Krankheiten

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Luftaufnahme der Hochschule für Technik

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Hochschule für Technik Stuttgart (HFT Stuttgart)
Bau 3, Raum 110
Schellingstr. 24
70174 Stuttgart

Der Eingang in Bau 3 ist für Gäste leider nicht barrierefrei, da für den Fahrstuhl ein Schlüssel benötigt wird. 
Bitte rufen Sie uns vorher an, dann holen wir Sie bei Bedarf gerne mit dem Fahrstuhl ab.

 

Vor dem Studium

Eine Person blättert mit einer Hand durch einen Stapel von Dokumenten, während sie mit der anderen Hand auf einen Abschnitt des Papiers schreibt.

Härteantrag

In anerkannten Härtefällen werden Studienbewerber:innen ohne Berücksichtigung anderer Auswahlkriterien direkt zum Studium zugelassen. 

Ein Härtefallantrag gem. §24 HZVO (Hochschulzulassungsverordnung) muss ausführlich begründet und nachgewiesen werden. An diesen Sonderantrag, der zusätzlich zum eigentlichen Zulassungsantrag gestellt wird, sind jedoch strenge Voraussetzungen geknüpft. Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit können einen Härtefallantrag aus besonderen gesundheitlichen Gründen genehmigt bekommen.

Sonderantrag - Härteantrag

Nachteilsausgleich Note / Wartezeit

Mit dem Antrag auf Nachteilsausgleich können Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen Umstände gelten machen, die sie gehindert haben entweder eine bessere Durchschnittsnote beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen oder Ihre Hochschulzugangsberechtigung früher zu erwerben. 

Hierdurch kann die Durchschnittsnote oder die Wartezeit verbessert werden und die Möglichkeit auf einen Studienplatz erhöht werden.

Sonderantrag - Nachteilsausgleich

Während des Studiums

Nachteilsausgleich

Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen etwa durch Behinderungen oder chronische Krankheiten individuell auszugleichen, aber keine "Prüfung light" oder Bevorteiligung.

Der Antrag auf Nachteilsausgleich kann zu Beginn jedes Semester durch die Studierenden eingereicht werden. Er gilt immer für die Prüfungsleistungen des Semesters, in dem der Antrag eingereicht wurde. 

Der Antrag auf Nachteilsausgleich kann über das HFT Wiki Formular digital ans Prüfungsamt gesendet werden. 

Individuelle Studienvereinbarung

Durch eine individuelle, verbindliche Studienvereinbarung kann sich Ihr Höchststudiensemester erhöhen.

Wichtig:
Die verbindliche Studienvereinbarung kann nicht rückwirkend in Anspruch genommen werden. ►►► Kümmern Sie sich möglichst schon im 1. Semester darum.

Ansprechperson: Zentrale Studienberatung
Frau Patricia Stetter

Fragen zum Nachteilsausgleich

Wer kann einen Nachteilsausgleich stellen?

Was beinhaltet ein Nachteilsausgleich?

Mehr Infos zum Thema Barrierefrei studieren während des Studiums

Hilfsmittel

Barrierefreier Arbeitsplatz: höhenverstellbarer Schreibtisch mit Bürostuhl und Schreibtischlampe

barrierefreier Arbeitsplatz

In der Bibliothek steht im Erdgeschoss ein elektrisch höhenverstellbarer Arbeitsplatz zur Verfügung.

Außerdem besitzt dieser Arbeitsplatz eine sehr gute Schreibtischlampe mit dimmbarer Helligkeit und der Möglichkeit, die Farbtemperatur frei zu wählen.

Bedarf?

Wenn Sie einen konkreten Bedarf für ein Hilfsmittel haben, das von mehreren Personen genutzt werden kann, können Sie ihn uns gerne mitteilen.