Sie können sich auf unsere Bachelorstudiengänge an der HFT Stuttgart mit folgenden schulischen oder beruflichen Qualifikationen bewerben:

Hinweis: In einigen Studiengängen ist die Ableistung eines Vorpraktikums vor Studienbeginn vorgesehen und ist Voraussetzung für die Zulassung zum Studium!

 

Schulische oder berufliche Qualifikation

Deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Deutsche Flagge vor historischem Gebäude

Deutsche & ausländische Staatsangehörige

in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworbener Schulabschluss

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Fachgebundene Hochschulreife (alle Formen)
  • Fachhochschulreife

Hochschulzugang auch möglich durch:

Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulreifezeugnissen, die nur in bestimmten Bundesländern gültig sind, benötigen eine

  • Bescheinigung über Gleichwertigkeit des Abschlusses

ausgestellt vom Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Schule und Bildung über die Gleichwertigkeit der Vorbildung mit Berechnung der Durchschnittsnote.

Unterlagen für die Bewerbung

Diese Bescheinigung ist zusammen mit dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung bei der Online-Bewerbung hochzuladen und in beglaubigter Kopie bei der Einschreibung (Immatrikulation) vorzulegen.

Ausländische Studienbewerber*innen (EU und außerhalb der EU) mit einer Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben, sind sogenannte Bildungsinländer. 

Nicht als Bildungsinländer:innen zählen ausländische Studierende, die zu der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland abgelegt haben.

Ausländischer vergleichbarer Schulabschluss

Fahnen unterschiedlicher Länder werden in die Höhe gehalten

Ausländische Staatsangehörige (Bildungsausländer)

Abschluss im Ausland erworben

Eine zusätzlich erforderliche einjährige Teilnahme am Studienkolleg mit anschließender Feststellungsprüfung ist kein deutsches Abitur (Hochschulzugangsberechtigung)

Dokumente für die Bewerbung

  • Zeugnisanerkennung des Studienkollegs
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung aus dem Herkunftsland
  • Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Zeugnis der Feststellungsprüfung (wenn erforderlich)
  • Nachweis Deutschkenntnisse
Deutsche Flagge vor historischem Gebäude

Deutsche Staatsangehörige

Abschluss im Ausland erworben

Dokumente für die Bewerbung

  • Bescheinigung Regierungspräsidium
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
  • Übersetzung des Zeugnisses in die deutsche Sprache
  • Nachweis Deutschkenntnisse, falls nicht ausreichend vorhanden

Internationale Studieninteressierte (EU- und außerhalb der EU) mit einem ausländischen Schul- oder Hochschulabschluss benötigen eine

  • Zeugnisanerkennung

 vom Studienkolleg für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes Baden-Württemberg Konstanz (Brauneggerstraße 55, 78462 Konstanz)

Nicht EU-Bürger mit einem ausländischen Schulabschluss müssen teilweise eine Ergänzungsprüfung (Feststellungsprüfung) ablegen. Sie haben dann mit Ihren Zeugnissen keinen direkten Hochschulzugang in Deutschland und können diesen möglicherweise durch den erfolgreichen Besuch des Studienkollegs erwerben. Mit dem Abschluss des Studienkollegs und dem Bestehen der Feststellungsprüfung besteht für Sie dann die Möglichkeit, sich an einer Hochschule in Deutschland zu bewerben.

Bewertung Ihres ausländischen Zeugnisses/Schulabschluss

Vorab-Informationen zu ausländischen Abschlüssen finden Sie unter anabin. Weitere Informationen zur Bewertung Ihres ausländischen (Hoch-)Schulabschlusses sind auf der Homepage des Studienkollegs Konstanz nachzulesen.

Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die keine sog. „Bildungsinländer“ sind, müssen außerdem deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, um eine Zulassung bzw. Immatrikulation zu erhalten.

Ausnahme: kein Nachweis der Deutschkenntnisse bei den englischsprachigen Master-Studiengängen. In der Master-Übersichtsliste sehen Sie, welche Studiengänge das betrifft. Diese sind mit einer 2 gekennzeichnet. Für diese benötigen Sie einen Nachweis der Englisch-Kenntnisse. Näheres hierzu im jeweiligen Studiengang.

Anerkannt werden folgende Deutsche Sprachprüfungen:

  • Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und -bewerber (DSH-2 oder DSH-3)
  • Test Deutsch als Fremdsprache „TestDaF“ (im Durchschnitt 4,0)
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Stufe II
  • Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerberinnen und -bewerber (Feststellungsprüfung Deutsch)
  • Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK und HRK getroffenen Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden
  • Goethe-Zertifikat C2 (seit 01.01.2012)
  • Großes und Kleines Deutsches Sprachdiplom sowie das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts- (bis 31.12.2011)
  • Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscherinstituts München
  • Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule"
  • Nachweis über das an einer ausländischen Hochschule abgeschlossenem Germanistik-Studium
Allgemeiner Kontakt Studierendensekretariat
+49 (0)711 8926 -2662 oder -2659

Berufliche Qualifikation: Studieren ohne Abitur

Meisterprüfung Hochschuleignungsprüfung

Hochschulzugangsberechtigung durch

  • Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Fort-
    bildungen (meist Aufstiegsfortbildungen mind. 400 UE)
  • Hochschuleignungsprüfung
  • Nachweis Beratungsgespräch (jeweilige/r StudiendekanIn)

Meisterinnen und Meister sowie bei gleichwertig anerkannten Fortbildungslehrgängen (i.d.R. Aufstiegsfortbildung über 400 UE) können unter folgenden Umständen den Hochschulzugang bekommen (siehe § 58 Abs. 5/6 LHG)

Sie haben als berufliche Fortbildung entweder

  • eine Meisterprüfung ODER
  • eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung ODER
  • eine sonstige berufliche Fortbildung, sofern sie durch Rechtsverordnung als gleichwertig festgestellt ist, ODER
  • eine Fachschule nach abgeschlossener Ausbildung (§ 14 Schulgesetz) erfolgreich abgeschlossen.

Der/die BewerberIn vereinbart ein Beratungsgespräch mit der/dem jeweiligen StudiendekanIn des entsprechenden Studiengangs. Dieses Beratungsgespräch ist nach § 2 Abs. 1 BerufsHZVO verpflichtend vor bzw. während der Bewerbung an der Hochschule nachzuweisen.

Haben Sie bereits einen Nachweis über ein Beratungsgespräch im angestrebten Studiengang von einer anderen Hochschule in Baden-Württemberg, dann wird dieser anerkannt.

Unterlagen für die Bewerung:

Haben Sie die Voraussetzungen erfüllt, reichen Sie bei Ihrer Bewerbung für ein Studium

  • eine beglaubigte Kopie Ihres Meisterzeugnisses bzw. Ihres Fortbildungszeugnisses sowie
  • eine einfache Kopie des Beratungsnachweises zusammen
  • mit den übrigen erforderlichen Bewerbungsunterlagen ein.

Voraussetzungen für die Eignungsprüfung

  1. Sie haben in dem für Ihren angestrebten Studiengang eine fachlich entsprechende mindestens zweijährige Berufsausbildung (gem. Bundes- und Landesrecht) und
  2. Sie verfügen in dem entsprechenden fachlichen Bereich über mindestens drei Jahre Berufserfahrung.

Die HFT Stuttgart kann sie zur Eignungsprüfung in Konstanz anmelden. Informationen dazu und die Begleitung in diesem Verfahren erhalten Sie von Julia Liedtke.

Bei einer Zulassung zur Eignungsprüfung wird ein Selbstkostenanteil von 200 € fällig, eine Erstattung der Fahrtkosten durch die Hochschule ist nicht möglich. Die Eignungsprüfung findet jährlich im Mai an der Hochschule Konstanz statt. Weitere Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie hier.

Zusätzlich zur bestandenen Eignungsprüfung benötigen Sie dann noch ein Beratungsgespräch im Sinne von § 2 Abs. 2 BerufsHZVO. Hierzu vereinbaren Sie einen Termin mit der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan des angestrebten Studiengangs

Ableistung eines Vorpraktikums vor Studienbeginn

Das Vorpraktikum dient dem Erwerb praktischer Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und ist eine Zugangsvoraussetzung zum Studium.

Vorpraktikum

erforderlich für folgende Studiengänge

  • Architektur
  • Bauingenieurwesen
  • KlimaEngineering
  • Wirtschaftsingenieurwesen

Information und Hinweise zur Bewerbung

  • Nachweis oder Vorabbescheinigung, dass das Praktikum bis zum Start der Vorbereitungswoche (1 Wo vor Vorlesungsbeginn) abgeleistet wird
  • Ausnahme für Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen Bau & Immobilie: Bestätigung bis spätestens zum Eintritt in das 3. Semester

Weitere Informationen zum Vorpraktikum

Abgabe spätestens zum Vorlesungsbeginn im Studierendensekretariat
  • ausführlicher Bericht (Wochenberichte) über die Zeit des Vorpraktikums
  • im Studiengang KlimaEngineering ist kein Bericht erforderlich!
  • sowie Antrag auf Anerkennung
Eine Studentin schaut lachend in die Kamera
Bericht & Antrag auf Anerkennung

Nachfolgend finden Sie den Antrag auf Anerkennung sowie die Richtlinien zum Vorpraktium und zum Vorpraktikumsbericht des jeweiligen Studiengangs. Auf den Seiten der Studiengänge erhalten Sie ebensfalls Informationen zum Vorpraktikum.

Dauer: 2 Monate (bzw. 40 Präsenztage)

Grundsätzlich ist vor Studienbeginn (bis zum Beginn der Vorbereitungswoche) ein zweimonatiges Vorpraktikum in Vollzeit nachzuweisen. Dieses besteht aus 40 Präsenztagen (40 Tage Anwesenheitspflicht) und ist möglichst bei einem Arbeitgeber abzuleisten. Eine Stückelung ist seitens der HFT Stuttgart nicht erwünscht. Beginn und Ende des Vorpraktikums sowie Fehlzeiten und Urlaub sind explizit auszuweisen. Das Vorpraktikum muss nach Erwerb der Hochschulreife erbracht werden. Praktikazeiten während der Schule, bzw. der Ausbildung werden nicht anerkannt. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, erlischt die Zulassung.

Betrieb/Bereich:

  • Architekturbüro und/oder ausgewählte Berufe des Bauhauptgewerbes laut Merkblatt.

Anforderungen für den Nachweis des Vorpraktikums:

Dauer: 8 Wochen

Betrieb/Bereich:

  • Handwerkliche Tätigkeiten auf Baustellen und Betrieben, die den Rohbaugewerken zuzurechnen sind (wie z.B. Bauunternehmen im Straßen-, Brücken-, Hoch-, Tiefbau)

Anforderungen für den Nachweis des Vorpraktikums:

 

Dauer: 4 Wochen

Betrieb/Bereich:

Praktische Tätigkeit in Vollzeit in einem Planungsbüro,

  • z.B. Heizung-Lüftung-Sanitär Planungs-, Ingenieur-, Architektur-, Energieberatungsbüro oder
  • in einem entsprechenden bauhandwerklichen Betrieb (z.B. Berufsfelder des Bauhauptgewerbes, Elektroniker, Anlagenmechaniker, Mechatroniker, Rohrleitungsbauer, Umweltschutztechniker)

Eine abgeschlossene Berufsausbildung im studiengangspezifischen Berufsfeld wird als Vorpraktikum angerechnet. Es ist kein Bericht erforderlich!

Anforderungen für den Nachweis des Vorpraktikums:

Dauer: 12 Wochen

Betrieb/Bereich:

  • Handwerkliche oder kaufmännische Tätigkeit auf einer Baustelle
  • in einem baustellenähnlichen Betrieb
  • in einem Unternehmen der Bau- und Immobilienwirtschaft

Anforderungen für den Nachweis des Vorpraktikums:

weitere Infos

Nein. Der Vorpraktikumsplatz ist vom Bewerber selbst zu suchen. Die Hochschule für Technik Stuttgart kann Ihnen bei der Vermittlung nicht helfen, auch nicht mit einer Firmenliste.

Das Vorpraktikum kann in jeder Firma durchgeführt werden, welche die Ausbildungsziele und -inhalte des entsprechenden Studienganges vermitteln kann.

Nein. Das Vorpraktikum ist in der Studien- und Prüfungsordnung und der Zulassungs-/Auswahlsatzung der o.g. Studiengänge vorgeschrieben. Damit ist es ein verpflichtendes Vorpraktikum und von der Mindestlohnpflicht befreit.