Für Meisterinnen und Meister sowie für Absolventinnen und Absolventen von als gleichwertig anerkannten Fortbildungslehrgängen (i.d.R. Aufstiegsfortbildung über 400 UE) besteht unter folgenden Umständen ein allgemeiner Hochschulzugang (siehe § 58 Abs. 2 Nr. 5 LHG).
Sie haben als berufliche Fortbildung entweder
- eine Meisterprüfung ODER
- eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung ODER
- eine sonstige berufliche Fortbildung, sofern sie durch Rechtsverordnung als gleichwertig festgestellt ist, ODER
- eine Fachschule nach abgeschlossener Ausbildung (§ 14 Schulgesetz) erfolgreich abgeschlossen.
Der/die BewerberIn vereinbart ein Beratungsgespräch mit der/dem jeweiligen StudiendekanIn des entsprechenden Studiengangs. Dieses Beratungsgespräch ist verpflichtend vor bzw. während der Bewerbung an der Hochschule nachzuweisen.
Haben Sie bereits einen Nachweis über ein Beratungsgespräch im angestrebten Studiengang von einer anderen Hochschule in Baden-Württemberg, dann wird dieser anerkannt.
Unterlagen für die Bewerbung:
Haben Sie die Voraussetzungen erfüllt, reichen Sie bei Ihrer Bewerbung für ein Studium
- eine beglaubigte Kopie Ihres Meisterzeugnisses bzw. Ihres Fortbildungszeugnisses sowie
- eine einfache Kopie des Beratungsnachweises zusammen
- mit den übrigen erforderlichen Bewerbungsunterlagen ein.