Die Wartezeit berechnet sich nach der Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind. Waren Sie bereits an einer oder an mehreren Hochschulen in Deutschland eingeschrieben, so werden diese Semester von Ihrer Wartezeit abgezogen.
Die höchst anrechenbare Wartezeit beträgt 7 Halbjahre.
Im Rahmen der Wartezeitquote von 10% werden die Studienplätze immer aktuell vergeben, das heißt diejenige Bewerberin oder derjenige Bewerber mit der längsten Wartezeit erhält den ersten Studienplatz und so weiter. Die Wartezeit der Bewerberin oder des Bewerbers, die/der den letzten zur Verfügung stehenden Studienplatz bekommen hat, bildet den Grenzrang. Bei Ranggleichheit entscheidet als zweites Kriterium die Abiturnote, als drittes Kriterium, ob man einen Dienst absolviert hat und dann das Los.